Überwachung polizeilicher Eingriffe in die Privatsphäre
Das SOG-Gremium, benannt nach dem Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (SOG) in Mecklenburg-Vorpommern, fungiert als Kontrollinstanz für Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, die in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger eingreifen können. Es ist zuständig für die Überwachung der Anwendung technischer Mittel zur Erhebung personenbezogener Daten durch die Polizei. Dies betrifft insbesondere Maßnahmen, die in Wohnungen oder im Rahmen von Vertrauensverhältnissen durchgeführt werden und einer richterlichen Anordnung bedürfen.
Das Innenministerium ist verpflichtet, das SOG-Gremium des Landtages jährlich über die Anzahl und Art solcher polizeilichen Einsätze zu informieren. Ebenso unterrichtet das Justizministerium dieses Gremium über Maßnahmen, die auf der Grundlage von § 100 Abs. 1 Nr. 3 der Strafprozessordnung erfolgt sind. Der Vorsitz des Gremiums wechselt jährlich zwischen Vertretern der parlamentarischen Mehrheit und Minderheit, um eine ausgewogene und parteiübergreifende Überwachung zu gewährleisten.
Hinweis: Es wurde bisher kein Abgeordneter der AfD-Fraktion als Mitglied des SOG-Gremiums benannt.