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Moderner Plenarsaal des Landtags Mecklenburg-Vorpommern mit weißen Tischen und schwarzen Stühlen in halbrunder Anordnung

G 10-Kommission

Sekretariat der G 10-Kommission

Kontakt

Einhaltung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses

Die zentrale Aufgabe der G 10-Kommission, die nach Artikel 10 des Grundgesetzes benannt ist, besteht darin, die Einhaltung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses in Mecklenburg-Vorpommern zu überwachen und sicherzustellen. Sie überprüft die Beschränkungsmaßnahmen, die ausschließlich vom Innenminister angeordnet werden können. Jede solche Anordnung muss im Vorfeld der Kommission vorgelegt werden, es sei denn, es besteht Gefahr im Verzug, die ein sofortiges Handeln erforderlich macht. In solchen Fällen ist eine nachträgliche Unterrichtung der Kommission zulässig.

Die G 10-Kommission prüft und bewertet Beschwerden gegen die Anordnungen des Innenministers. Sie beurteilt, ob die vorgenommenen oder geplanten Beschränkungsmaßnahmen sowohl zulässig als auch erforderlich waren. Anordnungen, die die Kommission für unzulässig oder nicht erforderlich erklärt, muss der Innenminister unverzüglich aufheben.

Mitglieder der G 10-Kommission

David Wulff

ordentliches Mitglied

Gruppe der FDP

Prof. Dr. Robert Northoff

ordentliches Mitglied

SPD

Katy Hoffmeister

ordentliches Mitglied

CDU

Michael Noetzel

ordentliches Mitglied

DIE LINKE

Landtag Mecklenburg-Vorpommern
G 10-Kommission
Lennéstraße 1
19053 Schwerin

Referatsleitung: Werner Lang

Telefon: 0385 525-2868
Telefax: 0385 525-2869