Ältestenrat
Dem Ältestenrat gehören nicht, wie man vielleicht vermuten könnte, die ältesten Abgeordneten des Landtages an. Der Name soll verdeutlichen, dass die Aufgaben des Rates parlamentarische Erfahrung erfordern. Er besteht aus der Landtagspräsidentin, den Vizepräsidentinnen und je einem Vertreter der sechs Fraktionen; zumeist handelt es sich dabei um den Parlamentarischen Geschäftsführer. Die Landtagspräsidentin beruft den Ältestenrat ein und leitet seine Verhandlungen. Die Sitzungen des Ältestenrates sind nicht öffentlich.