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Moderner Plenarsaal des Landtags Mecklenburg-Vorpommern mit weißen Tischen und schwarzen Stühlen in halbrunder Anordnung

Landtagswahlen seit 1990

Landtagswahlen sind der zentrale demokratische Prozess, durch den die Bürgerinnen und Bürger von Mecklenburg-Vorpommern ihre politische Vertretung wählen. Sie entscheiden über die Zusammensetzung des Landtags und damit über die politische Richtung und Regierung des Landes für die kommende Legislaturperiode. Am 14. Oktober 1990 fand die erste Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern statt. Seither wurde zunächst alle vier Jahre, seit 2006 alle fünf Jahre gewählt. In der folgenden Übersicht finden Sie detaillierte Artikel zu den Landtagswahlen in unserem Bundesland von 1990 bis heute. 

Zu weiteren Statistiken der Landeswahlleitung

Leerer Plenarsaal des Landtags Mecklenburg-Vorpommern mit modernen, halbrund angeordneten Tischen und schwarzen Drehstühlen vor einer hellen Lamellenwand mit hohen Fenstern

Leerer Plenarsaal des Landtags Mecklenburg-Vorpommern mit modernen, halbrund angeordneten Tischen und schwarzen Drehstühlen vor einer hellen Lamellenwand mit hohen Fenstern

Leerer Plenarsaal des Landtags Mecklenburg-Vorpommern mit modernen, halbrund angeordneten Tischen und schwarzen Drehstühlen vor einer hellen Lamellenwand mit hohen Fenstern

Leerer Plenarsaal des Landtags Mecklenburg-Vorpommern mit modernen, halbrund angeordneten Tischen und schwarzen Drehstühlen vor einer hellen Lamellenwand mit hohen Fenstern

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Leerer Plenarsaal des Landtags Mecklenburg-Vorpommern mit modernen, halbrund angeordneten Tischen und schwarzen Drehstühlen vor einer hellen Lamellenwand mit hohen Fenstern

    Nachwahl von Ministerpräsidenten und Landtagspräsidenten

    Grundsätzlich werden die Ämter des Ministerpräsidenten und des Landtagspräsidenten nach einer Landtagswahl im Rahmen der konstituierenden Sitzung des Parlaments gewählt. Diese Wahlen sind zentrale Bestandteile des parlamentarischen Neustarts nach einer Wahlperiode.

    Es kommt jedoch vor, dass ein Amtsinhaber oder eine Amtsinhaberin während der Legislaturperiode das Amt aus verschiedenen Gründen niederlegt, etwa aufgrund eines Rücktritts, gesundheitlicher Probleme, eines Regierungswechsels oder bei einem Wechsel in ein anderes Amt. In solchen Fällen wird eine Nachwahl notwendig, die unabhängig von den regulären Landtagswahlen erfolgt. In den nachfolgenden Artikeln sind alle Nachwahlen seit 1990 aufgeführt.

    Leerer Plenarsaal des Landtags Mecklenburg-Vorpommern mit modernen, halbrund angeordneten Tischen und schwarzen Drehstühlen vor einer hellen Lamellenwand mit hohen Fenstern

    Leerer Plenarsaal des Landtags Mecklenburg-Vorpommern mit modernen, halbrund angeordneten Tischen und schwarzen Drehstühlen vor einer hellen Lamellenwand mit hohen Fenstern

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      Kontakt

      Landeswahlleitung
      Statistisches Amt
      Lübecker Str. 287
      19059 Schwerin

      Telefon: 0385 588-56040
      Telefax: 0385 588-56973
      E-Mail:
      Website: www.laiv-mv.de