Abgeordnete
Die 79 Frauen und Männer im Landtag Mecklenburg-Vorpommern wurden aus der Mitte der Bevölkerung gewählt, denn das Parlament soll ein Spiegelbild der Gesellschaft sein. Stellvertretend für alle Bürgerinnen und Bürger und für die unterschiedlichen Regionen Mecklenburg-Vorpommerns bringen sie sich ein, ringen um Lösungen und kämpfen für ihre Überzeugungen. Deshalb werden sie auch Volksvertreter und Volksvertreterinnen genannt.
Aufgabe und Funktionen
Landtagsabgeordneter oder Landtagsabgeordnete zu sein, ist eine Arbeit mit vielen Facetten. Der wohl sichtbarste Teil der Arbeit spielt sich bei den Landtagssitzungen im Plenarsaal ab. Schließlich treffen die Abgeordneten hier, für jedermann öffentlich wahrnehmbar, politische Entscheidungen. Das Abgeordnetengesetz regelt die Rechtsstellung der Mitglieder des Landtages und bildet die gesetzliche Grundlage für ihre Tätigkeit.
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Arbeit im Parlament
Im Terminkalender der Abgeordneten stehen im Regelfall über das Jahr verteilt neun Sitzungswochen, an denen sie für jeweils drei Sitzungstage in Schwerin zusammenkommen. In den beiden Wochen vor der Landtagssitzung bestimmt die Arbeit in den ständigen Ausschüssen, Untersuchungsausschüssen und der Enquete-Kommission den Wochenablauf. Hier werden Anträge und Gesetzentwürfe im Detail beraten, Sachverhalte erörtert, Experten befragt und die Sitzungen des Landtags vorbereitet. Mit den festen Terminen geben Landtagssitzungen und Ausschusstermine die Grundstruktur der parlamentarischen Arbeit vor. An diesen Tagen liegt der Arbeitsschwerpunkt der Abgeordneten in Schwerin.
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Arbeit in der Fraktion
Davor, dazwischen und danach setzen auch die Fraktionen regelmäßig Besprechungen an, die Fraktionssitzungen genannt werden. Bei diesen Treffen verständigen sich die Abgeordneten darauf, welche Themen, Anträge und Gesetzentwürfe sie in den Landtag einbringen wollen und wie sie sich zu Anträgen anderer Fraktionen positionieren. Die inhaltliche Arbeit dazu erfolgt wiederum in Arbeitskreisen.
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Arbeit im Wahlkreis
In den sitzungsfreien Wochen sind die Abgeordneten in ihren jeweiligen Wahlkreisen unterwegs. Denn wer im Landtag die Interessen des Volkes vertreten soll, muss wissen, was die Menschen bewegt. Deshalb suchen die Abgeordneten in zahlreichen Terminen den Austausch: mit der Partei vor Ort, um Themen zu besprechen; mit Bürgerinnen und Bürgern, um über Herausforderungen und Verbesserungen zu diskutieren; aber auch mit Vertretern von Vereinen, Verbänden und Firmen, um regionale oder branchenspezifische Themen gemeinsam anzugehen. Nicht selten engagieren sich die Abgeordneten zusätzlich auch noch kommunalpolitisch in Kreistagen, Stadt- und Gemeindevertretungen.
Entschädigung der Abgeordneten
Landtagsabgeordnete erhalten für ihre Arbeit finanzielle Bezüge, sogenannte Diäten. Diese sollen der Verantwortung, die Landespolitiker und Landespolitikerinnen übernehmen, Rechnung tragen und sicherstellen, dass prinzipiell jede Person ein Abgeordnetenmandat wahrnehmen kann, unabhängig von der finanziellen Lebenssituation.
In Mecklenburg-Vorpommern bekommt jedes Landtagsmitglied seit Januar 2025 eine zu versteuernde monatliche Grundentschädigung in Höhe von 7.052,56 Euro. Die Entschädigung der Abgeordneten des Landtages Mecklenburg-Vorpommern ist im Abgeordnetengesetz von Mecklenburg-Vorpommern geregelt und orientiert sich an der Besoldung eines Vorsitzenden Richters am Landgericht. Gemäß § 28 Abgeordnetengesetz MV wird die Grundentschädigung jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres entsprechend der Entwicklung der Beamten- und Richterbesoldung im Land angepasst.
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Weitere Geldleistungen
Das Abgeordnetengesetz enthält ebenso Regelungen zu weiteren Geldleistungen, wie etwa Reisekostenentschädigungen, Fortbildungen sowie Leistungen an ausgeschiedene Abgeordnete. Zusätzlich zum "Gehalt" erhält jede/r Landtagsabgeordnete eine so genannte Kostenpauschale von 2.307,56 Euro im Monat. Diese dient unter anderem zur Finanzierung der Wahlkreisbüros und Mitarbeiter. Die Landtagspräsidentin, die Fraktions- und Ausschussvorsitzenden erhalten für ihre Sonderfunktionen eine zusätzliche Aufwandsentschädigung. Konkretisiert werden diese Regelungen in sogenannten Ausführungsbestimmungen zum Abgeordnetengesetz MV (PDF - 281 KB), die als amtliche Mitteilungen veröffentlicht werden.
Anzeigepflichten der Abgeordneten
Abgeordnete des Landtages haben die Möglichkeit, neben ihrer politischen Arbeit auch anderen beruflichen Tätigkeiten nachzugehen, wobei das Abgeordnetengesetz klare Regeln und Vorgaben dafür vorsieht. Ziel ist es, einen ausgewogenen Rahmen zu schaffen, der die Integrität des Mandats schützt und den Abgeordneten gleichzeitig erlaubt, ihre Expertise und Erfahrungen aus verschiedenen Bereichen in ihre politische Tätigkeit einzubringen. Dabei ist es wichtig, dass diese Aktivitäten transparent gemacht werden, um Interessenkonflikte zu vermeiden und das Vertrauen in die politische Arbeit zu stärken.
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Aktuelle Angaben zu Nebeneinkünften gemäß § 47a Abgeordnetengesetz
Hier finden Sie alle Informationen zu den anzeigepflichtigen Einnahmen, Zuwendungen oder sonstigen Vermögensvorteilen sowie die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß § 47a Abgeordnetengesetz MV:
Amtliche Mitteilung Nr. 8/75 vom 20. Juli 2023
Amtliche Mitteilung Nr. 8/90 vom 7. März 2024
Amtliche Mitteilung Nr. 8/119 vom 6. Februar 2025Die Veröffentlichung von Angaben nach den Anzeigepflichten für Mitglieder des Landtages Mecklenburg-Vorpommern erfolgt sukzessive nach Eingang, Prüfung und Bearbeitung der Daten. Die Reihenfolge der Veröffentlichungen wird ausschließlich durch den Bearbeitungsstand einzelner Angaben bestimmt.
Abgeordnetengesetz
Das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern regelt Rechte und Pflichten der Abgeordneten. Konkretisiert werden diese Regelungen in sogenannten Ausführungsbestimmungen zum Abgeordnetengesetz (PDF - 281 KB), die als Amtliche Mitteilungen veröffentlicht werden.