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Abgeordnete

Die 79 Frauen und Männer im Landtag Mecklenburg-Vorpommern wurden aus der Mitte der Bevölkerung gewählt, denn das Parlament soll ein Spiegelbild der Gesellschaft sein. Stellvertretend für alle Bürgerinnen und Bürger und für die unterschiedlichen Regionen Mecklenburg-Vorpommerns bringen sie sich ein, ringen um Lösungen und kämpfen für ihre Überzeugungen. Deshalb werden sie auch Volksvertreter und Volksvertreterinnen genannt.

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Wahl der Abgeordneten

Abgeordnete oder Abgeordneter im Landtag zu sein, ist eine Aufgabe auf Zeit. Wer im Landesparlament sitzt, entscheiden die Bürgerinnen und Bürger alle fünf Jahre bei den Landtagswahlen. Bei jeder Landtagswahl entscheidet sich neu, ob ein Politiker oder eine Politikerin wiedergewählt wird oder durch eine neue Person ersetzt wird. Die Abgeordneten können dabei beliebig oft zur Wahl antreten.

Zur Wahl stellen kann sich jede Person, die mindestens 18 Jahre alt ist und seit mindestens drei Monaten einen Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern hat. Das jüngste Mitglied war bei der Wahl in den aktuellen Landtag 31 Jahre alt, das älteste 79 Jahre. 

Mehr zum Wahlrecht in Mecklenburg-Vorpommern

Aufgabe und Funktionen

Landtagsabgeordneter oder Landtagsabgeordnete zu sein, ist eine Arbeit mit vielen Facetten. Der wohl sichtbarste Teil der Arbeit spielt sich bei den Landtagssitzungen im Plenarsaal ab. Schließlich treffen die Abgeordneten hier, für jedermann öffentlich wahrnehmbar, politische Entscheidungen. Das Abgeordnetengesetz regelt die Rechtsstellung der Mitglieder des Landtages und bildet die gesetzliche Grundlage für ihre Tätigkeit.

  • Arbeit im Parlament

    Im Terminkalender der Abgeordneten stehen im Regelfall über das Jahr verteilt neun Sitzungswochen, an denen sie für jeweils drei Sitzungstage in Schwerin zusammenkommen. In den beiden Wochen vor der Landtagssitzung bestimmt die Arbeit in den ständigen Ausschüssen, Untersuchungsausschüssen und der Enquete-Kommission den Wochenablauf. Hier werden Anträge und Gesetzentwürfe im Detail beraten, Sachverhalte erörtert, Experten befragt und die Sitzungen des Landtags vorbereitet. Mit den festen Terminen geben Landtagssitzungen und Ausschusstermine die Grundstruktur der parlamentarischen Arbeit vor. An diesen Tagen liegt der Arbeitsschwerpunkt der Abgeordneten in Schwerin.

  • Arbeit in der Fraktion

    Davor, dazwischen und danach setzen auch die Fraktionen regelmäßig Besprechungen an, die Fraktionssitzungen genannt werden. Bei diesen Treffen verständigen sich die Abgeordneten darauf, welche Themen, Anträge und Gesetzentwürfe sie in den Landtag einbringen wollen und wie sie sich zu Anträgen anderer Fraktionen positionieren. Die inhaltliche Arbeit dazu erfolgt wiederum in Arbeitskreisen.

  • Arbeit im Wahlkreis

    In den sitzungsfreien Wochen sind die Abgeordneten in ihren jeweiligen Wahlkreisen unterwegs. Denn wer im Landtag die Interessen des Volkes vertreten soll, muss wissen, was die Menschen bewegt. Deshalb suchen die Abgeordneten in zahlreichen Terminen den Austausch: mit der Partei vor Ort, um Themen zu besprechen; mit Bürgerinnen und Bürgern, um über Herausforderungen und Verbesserungen zu diskutieren; aber auch mit Vertretern von Vereinen, Verbänden und Firmen, um regionale oder branchenspezifische Themen gemeinsam anzugehen. Nicht selten engagieren sich die Abgeordneten zusätzlich auch noch kommunalpolitisch in Kreistagen, Stadt- und Gemeindevertretungen.

Entschädigung der Abgeordneten

Landtagsabgeordnete erhalten für ihre Arbeit finanzielle Bezüge, sogenannte Diäten. Diese sollen der Verantwortung, die Landespolitiker und Landespolitikerinnen übernehmen, Rechnung tragen und sicherstellen, dass prinzipiell jede Person ein Abgeordnetenmandat wahrnehmen kann, unabhängig von der finanziellen Lebenssituation.

In Mecklenburg-Vorpommern bekommt jedes Landtagsmitglied seit Januar 2025 eine zu versteuernde monatliche Grundentschädigung in Höhe von 7.052,56 Euro. Die Entschädigung der Abgeordneten des Landtages Mecklenburg-Vorpommern ist im Abgeordnetengesetz von Mecklenburg-Vorpommern geregelt und orientiert sich an der Besoldung eines Vorsitzenden Richters am Landgericht. Gemäß § 28 Abgeordnetengesetz MV wird die Grundentschädigung jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres entsprechend der Entwicklung der Beamten- und Richterbesoldung im Land angepasst.

  • Weitere Geldleistungen

    Das Abgeordnetengesetz enthält ebenso Regelungen zu weiteren Geldleistungen, wie etwa Reisekostenentschädigungen, Fortbildungen sowie Leistungen an ausgeschiedene Abgeordnete. Zusätzlich zum "Gehalt" erhält jede/r Landtagsabgeordnete eine so genannte Kostenpauschale von 2.307,56 Euro im Monat. Diese dient unter anderem zur Finanzierung der Wahlkreisbüros und Mitarbeiter. Die Landtagspräsidentin, die Fraktions- und Ausschussvorsitzenden erhalten für ihre Sonderfunktionen eine zusätzliche Aufwandsentschädigung. Konkretisiert werden diese Regelungen in sogenannten Ausführungsbestimmungen zum Abgeordnetengesetz MV (PDF - 281 KB), die als amtliche Mitteilungen veröffentlicht werden.

Anzeigepflichten der Abgeordneten

Abgeordnete des Landtages haben die Möglichkeit, neben ihrer politischen Arbeit auch anderen beruflichen Tätigkeiten nachzugehen, wobei das Abgeordnetengesetz klare Regeln und Vorgaben dafür vorsieht. Ziel ist es, einen ausgewogenen Rahmen zu schaffen, der die Integrität des Mandats schützt und den Abgeordneten gleichzeitig erlaubt, ihre Expertise und Erfahrungen aus verschiedenen Bereichen in ihre politische Tätigkeit einzubringen. Dabei ist es wichtig, dass diese Aktivitäten transparent gemacht werden, um Interessenkonflikte zu vermeiden und das Vertrauen in die politische Arbeit zu stärken.

Abgeordnetengesetz

Das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern regelt Rechte und Pflichten der Abgeordneten. Konkretisiert werden diese Regelungen in sogenannten Ausführungsbestimmungen zum Abgeordnetengesetz (PDF - 281 KB), die als Amtliche Mitteilungen veröffentlicht werden.

Abgeordnetendatenbank

Mithilfe der Abgeordnetensuche können Sie die Biografien und Werdegänge der Parlamentarier nachlesen sowie Kontakt zu den Wahlkreisbüros aufnehmen.

Wahlkreiskarte

In der Wahlkreiskarte finden Sie Informationen zu den Ergebnissen der Landtagswahl 2021.