Stasi-Überprüfungskommission
Die Stasi-Überprüfungskommission befasst sich mit der Überprüfung der Vergangenheit von Landtagsabgeordneten hinsichtlich einer möglichen Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der DDR. Die Hauptaufgabe der Kommission besteht darin, auf Antrag zu prüfen, ob Abgeordnete hauptamtlich oder inoffiziell für den Staatssicherheitsdienst tätig waren. Dieses Verfahren dient der Wahrung der Rechte der Abgeordneten und trägt gleichzeitig dem öffentlichen Bedürfnis nach Aufklärung und Transparenz Rechnung.
Die Überprüfung ist für die Abgeordneten freiwillig und kann bei der Präsidentin des Landtages schriftlich beantragt werden. Eine Überprüfung ohne die Zustimmung des betreffenden Abgeordneten ist nur möglich, wenn der Rechtsausschuss des Landtages aufgrund konkreter Anhaltspunkte einen solchen Verdacht mit einer Mehrheit von drei Vierteln seiner Mitglieder feststellt. Die Kommission wird vom Landtag gewählt und besteht aus drei Mitgliedern, die für den Landtag wählbar sein müssen, jedoch weder dem Landtag noch der Landesregierung angehören dürfen.
Frau Brigitta Zwolski, Herr Burkhard Bley und Herr Matthias Crone wurden gemäß § 48 Absatz 3 des Abgeordnetengesetzes mit der erforderlichen Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtages gewählt.