Landtagsverwaltung
Im Kalender der Landtagsverwaltung sind etwa 30 Wochen im Jahr für die Sitzungen des Landtages und seiner Ausschüsse vorgesehen. Zusätzlich müssen Sondersitzungen und Veranstaltungen vorbereitet und koordiniert werden. Für die Organisation dieser Termine und die Sicherstellung eines reibungslosen Ablaufs ist die Landtagsverwaltung verantwortlich. Diese umfasst administrative, wissenschaftliche und technische Dienste, die essenziell sind, damit der Landtag seine Funktionen effektiv erfüllen kann.
Organisationsstruktur der Landtagsverwaltung
Die Verwaltung des Landtages ist eine oberste Landesbehörde. Sie untersteht der Präsidentin des Landtages und wird vom Direktor des Landtages als dem ständigen Vertreter der Präsidentin in Verwaltungsangelegenheiten geleitet. Die Verwaltung gliedert sich in Parlamentarischen Dienste, Zentrale Verwaltung und die Stabsgruppe. Der Dienstaufsicht der Präsidentin unterstehen zudem der Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern und der Landesbeauftragte für den Datenschutz.
Leitungsebene der Landtagsverwaltung
Präsidentin
Direktor

Armin Tebben
Vorzimmer: Iris Steuding
fon 0385 / 525-2120
fax 0385 / 525-2121
direktor@landtag-mv.de
Zentrale Verwaltung

Kathrin Herrmann
Abteilungsleiterin und stellv. Direktorin
Vorzimmer: Karin Karnatz
fon 0385 / 525-2181
fax 0385 / 525-2230
abteilungsleiter_z@landtag-mv.de
Parlamentarische Dienste

Dirk Zapfe
Abteilungsleiter
Vorzimmer: Gitta Stölzer
fon 0385 / 525-2777
fax 0385 / 525-1122
abteilungsleiter_p@landtag-mv.de
Stabsgruppe

Dirk Lange
Leiter der Stabsgruppe und Pressesprecher
Vorzimmer: Annette Benthin
fon 0385 / 525-2600
fax 0385 / 525-2616
pressestelle@landtag-mv.de
Referate der Landtagsverwaltung
Organigramm und Hausordnung
Das Organigramm des Landtages (PDF - 144 KB) (PDF) bietet eine Übersicht über die strukturelle Gliederung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern, einschließlich aller Abteilungen, Referate und Ansprechpartnern.
Laden Sie die aktuelle Hausordnung des Landtages (PDF - 186 KB) (PDF) herunter, um sich über die Bestimmungen zu informieren, die während Ihres Besuchs im Landtag oder bei dt3://file?uid=66958 (PDF - 144 KB)er Teilnahme an Veranstaltungen und Führungen gelten.