Kongress der Gemeinden und Regionen Europas (KGRE)
Der Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarates (KGRE) ist die institutionelle Vertretung der etwa 130.000 regionalen und lokalen Gebietskörperschaften der 46 Mitgliedstaaten des Europarates. Der KGRE ist ein beratendes Gremium innerhalb des Europarates, einer internationalen Organisation mit Sitz in Straßburg, die sich der Stärkung der Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in Europa widmet. Er berät das Ministerkomitee in allen damit zusammenhängenden Fragen der Lokal-- und Regionalpolitik. Dabei arbeitet er eng mit nationalen und internationalen Organisationen sowie mit Nichtregierungsorganisationen zusammen. Gegründet wurde der Kongress 1994 als Nachfolgeeinrichtung der Ständigen Konferenz der Gemeinden und Regionen Europas.
Deutschland im Kongress der Gemeinden und Regionen Europas
Der Kongress besteht aus zwei Kammern: der Kammer der Gemeinden und der Kammer der Regionen. Die Zwei-Kammer-Versammlung setzt sich aus 306 Mitgliedern sowie der gleichen Anzahl an Stellvertretern zusammen. Diese Mitglieder sind gewählte Vertreter aus den kommunalen oder regionalen Gebietskörperschaften der Europaratsstaaten. Der Kongress tritt zweimal jährlich in Straßburg zusammen. Die deutsche Delegation umfasst 18 Mitglieder und ebenso viele Stellvertreter aus den Ländern und Kommunen.
Mehr zum Kongress der Gemeinden und Regionen Europas unter: www.coe.int