Tätigkeit im Landtag Mecklenburg-Vorpommern
Mitglied des Landtages Mecklenburg-Vorpommern seit 26. Oktober 2021.
Sprecher der SPD-Landtagsfraktion für Verkehrspolitik und Petitionen.
Gremientätigkeiten
- Petitionsausschuss (ordentliches Mitglied)
- Agrarausschuss (ordentliches Mitglied)
- Wirtschaftsausschuss (ordentliches Mitglied)
- Enquete-Kommission "Jung sein in Mecklenburg-Vorpommern" (stellv. Mitglied)
- Innenausschuss (stellv. Mitglied)
- Bildungsausschuss (stellv. Mitglied)
- Unterausschuss Wirtschaftsausschuss (ordentliches Mitglied)
- Finanzausschuss (stellv. Mitglied)
Politische und gesellschaftliche Funktionen
Zeitraum | Tätigkeit |
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1999 | Gemeindevertretung der Gemeinde Stolpe, bis 2004 Vorsitzender des Finanzausschusses |
Seit 2004 | Bürgermeister der Gemeinde Stolpe an der Peene |
Seit 2009 | Vorsitzender des eingetragenen Vereins Vorpommersche Dorfstraße und Vorsitzender des Schulfördervereins Grundschule Gebrüder Grimm |
Vorsitzender der lokalen Arbeitsgruppe Flusslandschaft Peenetal, ehrenamtlicher Richter am Amtsgericht Greifswald |
Ausbildung, Berufslaufbahn, berufliche Funktionen
Zeitraum | Tätigkeit |
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1983 bis 1995 | Abitur an der allgemeinbildendenden Schule am Lilienthalgymnasium |
1995 bis 1996 | Grundwehrdienst bei der Bundeswehr in Torgelow |
1996 | Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald, vorzeitige Beendigung wegen Unfalls und anschließender Rehabilitation |
2000 bis 2003 | Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten bei der Hansestadt Anklam, anschließend tätig im Tourismusbereich der Hansestadt Anklam |
2005 bis 2012 | Arbeitsvermittler in der Sozialagentur Ostvorpommern |
Seit 2012 | Assistent der Geschäftsführung bei der Volkssolidarität Greifswald |
Seit 2018 | Sachbearbeiter für Asylbewerberleistungen, im Kreiswahlbüro, als Radwegemeister und für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz |
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Angaben nach § 47a Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Abgeordnetengesetz: Sonstige einmalige oder regelmäßige Einkünfte und Vermögensvorteile gemäß Absatz 1 Nummer 5
2021
- Bürgermeister der Gemeinde Stolpe an der Peene – Stufe: 1
2023
- Bürgermeister der Gemeinde Stolpe an der Peene – Stufe: 3
Weitere anzeigepflichtige Einnahmen, Zuwendungen oder sonstige Vermögensvorteile im Sinne des § 47a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 bis 3 des Abgeordnetengesetzes sind nicht angefallen.
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E-Mail: Kontakt@falk-spd.de
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