Untersuchungsausschüsse der 8. Wahlperiode
Untersuchungsausschüsse werden eingesetzt, um spezifische Vorgänge oder Themen von öffentlichem Interesse detailliert zu prüfen. Mit ihren weitreichenden Befugnissen sind sie ein zentrales Instrument der parlamentarischen Kontrolle gegenüber der Landesregierung. Jede Fraktion stellt dabei mindestens ein Mitglied. In der 8. Wahlperiode gibt es im Landtag Mecklenburg-Vorpommern drei Untersuchungsausschüsse.