Hintergrund FDP-Gruppe
Nach dem amtlichen Endergebnis der Landtagswahl vom 26. September 2021 gehörten dem Landtag der 8. Wahlperiode ursprünglich sechs Fraktionen an. Die FDP-Fraktion ist mit fünf Abgeordneten in den Landtag eingezogen. Nach dem Übertritt einer Abgeordneten zur CDU-Fraktion im September 2024 gehörten lediglich noch vier Abgeordnete der FDP-Fraktion an. Nach dem Austritt einer weiteren Abgeordneten (nun fraktionslos) im Mai 2025 verlor die FDP ihren Fraktionsstatus. Die Landesverfassung schreibt vor, dass einer Fraktion mindestens vier Abgeordnete angehören müssen. Seit dem 25. Juni 2025 bilden drei FDP-Abgeordnete auf der Grundlage eines entsprechenden Beschlusses des Landtages eine Parlamentarische Gruppe mit dem Namen „Gruppe der FDP“.