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Besuch der Abschiebungshafteinrichtung Glückstadt

Am 25. Juni 2026 haben Mitglieder des Innenausschusses die Abschiebungshafteinrichtung Glückstadt besucht.

Die Abschiebungshafteinrichtung Glückstadt ist für den Vollzug von Abschiebungshaft, d. h. für die Betreuung von vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern (Untergebrachte) zur Sicherung der Durchführung der Abschiebung zuständig.

Sie wird vom Land Schleswig-Holstein betrieben und von den Ländern Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam genutzt. Die Abschiebungshafteinrichtung ist dort seit August 2021 in einer alten Marinekaserne in Betrieb.

Den Ausschussmitgliedern wurden Zahlen und Fakten über die Abschiebungshafteinrichtung präsentiert. Zudem konnten die Ausschussmitglieder ihre Fragen an die Einrichtungsleitung stellen. Anschließend fand ein Rundgang durch die Liegenschaften mit besonderem Fokus auf den medizinischen Bereich und ausgewählte Hafthäuser statt. Zudem erfolgte eine Darstellung der verschiedenen Unterbringungsbereiche sowie die Besichtigung des Besuchsbereichs.

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