Richtlinien zur Verwendung von Bildmaterial
Die Bilddatenbank des Landtags Mecklenburg-Vorpommern bietet eine Sammlung von Bildmaterial, das für die Nutzung im Zusammenhang mit der Arbeit des Landtags zur Verfügung steht. Sie enthält Fotos, die kostenfrei für die in der Datenbank vermerkten Zwecke verwendet werden können. Die Nutzung ist nur unter Beachtung der nachfolgenden Bedingungen gestattet.
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Nutzungsbedingungen für die Bilddatenbank des Landtags Mecklenburg-Vorpommern
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Nutzungsbedingungen gelten für das Bildmaterial aus der Bilddatenbank des Landtags Mecklenburg-Vorpommern.
2. Verwendung
2.1 Das Bildmaterial darf von Journalistinnen und Journalisten kostenfrei zum Zwecke der Berichterstattung verwendet werden.
2.2 Die Verwendung der Bilder in sozialen Medien ist unzulässig.
2.3 Eine Nutzung für kommerzielle werbliche Zwecke und für Wahlkampfzwecke ist in allen Fällen untersagt.
3. Rechteeinräumung
3.1 Werden die Nutzungsbedingungen anerkannt, kann der Nutzer/die Nutzerin das Bildmaterial im Rahmen eines einfachen Nutzungsrechts verwenden. Für die Wahrung anderweitiger Rechte wie Persönlichkeitsrechte abgebildeter Personen, Markenrechte oder Urheberrechte an abgebildeten Kunstwerken ist der Nutzer/die Nutzerin selbst verantwortlich. Er/sie hat die notwendige Zustimmung des Rechteinhabers/der Rechteinhaberin einzuholen.
3.2 Für die Veröffentlichung und Verbreitung erforderliche technische Bearbeitungen wie beispielsweise die Wiedergabe von Farbbildern in Schwarz-Weiß, Farb- und Tonwertkorrekturen sowie Änderungen der Größe und des Seitenverhältnisses sind zulässig.
3.3 Weitergehende Bearbeitungen eines Bildes, insbesondere durch Abzeichnen, Nachfotografieren, Farbveränderungen, Ausschneiden oder die Verwendung von Montagetechniken sind grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer vorherigen schriftlichen Zustimmung des Landtags Mecklenburg-Vorpommern.
3.4 Jegliche Wiedergabe eines Bildes, die in einem sinnentstellenden Zusammenhang erfolgt oder die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen könnte, ist untersagt. Insbesondere dürfen die Bilder nicht in einem Umfeld veröffentlicht werden, das rechtswidrige, gewaltverherrlichende, pornografische, rassistische oder antisemitische Inhalte aufweist.
4. Quellennachweis
Bei der Veröffentlichung von Bildmaterial ist der Nutzer/die Nutzerin verpflichtet, die Quelle in folgender Form anzugeben: „Landtag Mecklenburg-Vorpommern (kann mit 'Landtag MV' abgekürzt werden)/Name des Fotografen/der Fotografin, gegebenenfalls der Agentur“. Die Quellenangabe muss dem Bild eindeutig zuzuordnen sein. Die Pflicht zur Quellenangabe besteht auch, wenn das Bild bearbeitet wurde. Bei Bearbeitungen im Sinne von Nr. 3.3 dieser Nutzungsbedingungen ist der Quellennachweis in folgender Form zu ergänzen: „Bearbeitet von: [Name]“.
5. Haftung
5.1 Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Bildbeschreibungen in der Datenbank.
5.2 Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern haftet nicht für die Verletzung anderweitiger Rechte wie Persönlichkeitsrechte abgebildeter Personen, Markenrechte oder Urheberrechte an abgebildeten Kunstwerken. Bei der Verletzung solcher Rechte ist allein der Nutzer/die Nutzerin etwaigen Dritten gegenüber schadensersatzpflichtig. Er/sie stellt den Landtag Mecklenburg-Vorpommern insoweit von Ansprüchen Dritter frei.