Kontrolle, Transparenz und Rechtmäßigkeit
Die Parlamentarische Kontrollkommission des Landtages Mecklenburg-Vorpommern spielt eine entscheidende Rolle bei der Kontrolle der Landesregierung, insbesondere in Belangen des Verfassungsschutzes. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, sicherzustellen, dass die Tätigkeiten der Verfassungsschutzbehörde transparent und im Einklang mit dem Recht erfolgen. Die Kommission erhält vom Innenministerium regelmäßige Berichte über die allgemeinen Aktivitäten des Verfassungsschutzes, einschließlich Lageberichten und Informationen zu besonders bedeutenden Vorgängen. Darüber hinaus hat die Kommission die Befugnis, den Landesbeauftragten für den Datenschutz mit der Überprüfung spezifischer Maßnahmen der Verfassungsschutzbehörde auf ihre Rechtmäßigkeit zu beauftragen und wird über die Ergebnisse dieser Prüfungen informiert.
Die Kommission setzt sich aus fünf Mitgliedern zusammen, die direkt vom Landtag Mecklenburg-Vorpommern gewählt werden und nicht Teil der Landesregierung sein dürfen. Dabei ist es wichtig, dass auch die parlamentarische Opposition in der Kommission vertreten ist, mit mindestens zwei Mitgliedern. Ein besonderes Merkmal der Kommission ist der jährlich wechselnde Vorsitz zwischen Mitgliedern der parlamentarischen Mehrheit und Minderheit, was die Ausgewogenheit und Fairness in der Überwachungstätigkeit gewährleistet.
Zum dritten Mal in der Geschichte des Landtags Mecklenburg-Vorpommern tagt die Parlamentarische Kontrollkommission am 11. Juni 2026 in öffentlicher Sitzung.
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