Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Bürokratieentlastung in Mecklenburg-Vorpommern, Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und des Landesverfassungsgerichtsgesetzes und Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Gewalthilfegesetzes
In der 101. Sitzung des Rechtsausschusses unter der Leitung des Vorsitzenden Michael Noetzel (Die Linke) stellte das Finanzministerium den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Bürokratieentlastung in Mecklenburg-Vorpommern - Drucksache 8/6467 - vor. Der Rechtsausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung aus rechtspolitischer Sicht anzunehmen.
Weiterhin berät der Ausschuss den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und des Landesverfassungsgerichtsgesetzes - Drucksache 8/6488 -. Der Rechtsausschuss verständigt sich darauf, dass die Beschlussempfehlung auf die nächste Rechtsausschusssitzung am 24. Juni 2026 verschoben wird.
Der Rechtsausschuss beschließt dem unveränderten Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Gewalthilfegesetzes (Gewalthilfegesetz-Ausführungsgesetz – GewHGAG M-V) - Drucksache 8/6580 - zuzustimmen.