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99. Sitzung des Rechtsausschusses - öffentliche Anhörung Gewalthilfegesetzes

  • Anhörung Rechtsausschuss (Foto: Landtag M-V)
    Anhörung Rechtsausschuss © Landtag M-V
  • Sachverständige zum Gewalthilfegesetz (Foto: Landtag M-V)
    Sachverständige zum Gewalthilfegesetz © Landtag M-V

In der öffentlichen 99. Sitzung des Rechtsausschusses unter der Leitung des Vorsitzenden Michael Noetzel (Die Linke) erörterten Abgeordnete und Sachverständige Stellungnahmen zum Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Gewalthilfegesetzes (Gewalthilfegesetz-Ausführungsgesetz – GewHGAG M-V) - Drucksache 8/6580 -; eine Anhörung fand statt. 

Herr Hans-Kurt van de Laar, Referent der Geschäftsstelle des Landkreistages Mecklenburg-Vorpommern, unterstützte die Ziele, die mit dem Gesetzentwurf verfolgt werden. Er betonte, dass sich die Landkreise der Ausführung des Gewalthilfegesetzes des Bundes sowie der Umsetzung der Istanbul-Konvention verpflichtet fühlen würden. Er stellte jedoch potenzielle Schwierigkeiten bei der auf Freiwilligkeit basierenden Finanzierung durch die Kommunen dar. Darüber hinaus setzte er sich für eine Umformulierung des Paragrafen 9 ein, um auch für Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft die Möglichkeit zu schaffen, Förderanträge zu stellen. Die Stellungnahme finden Sie hier. (PDF - 455 KB)

Frau Susanne Sträßner, politische Referentin des Landesfrauenrats Mecklenburg-Vorpommern e. V., begrüßte den Gesetzentwurf ganz ausdrücklich. Sie betonte jedoch, dass die vorab formulierte Ausgangsanalyse die Versorgungslage nicht hinreichend abbilde, und bemängelte die unzureichende Versorgungssituation. Darüber hinaus machte sie deutlich, dass sie die auf Freiwilligkeit basierende finanzielle Beteiligung der Landkreise kritisch sehe. Die Stellungnahme finden Sie hier. (PDF - 376 KB)

Frau Ulrike Bartel, Geschäftsführerin von Stark machen e. V. – Rostock, betonte die bisherige gute Zusammenarbeit mit der Leitstelle für Frauen und Gleichstellung und stellte dar, dass sie sich wünsche, auch in die auf das Gesetz folgende Erarbeitung der Verordnungen und Richtlinien miteinbezogen zu werden. Sie kritisierte jedoch ebenfalls die Ausgangsanalyse der Versorgungslage. Insbesondere sah sie durch den bevorstehenden Rechtsanspruch eine entstehende Finanzierungslücke. Die Stellungnahme finden Sie hier. (PDF - 354 KB)

Herr Tilo Zocher vom Kreisdiakonischen Werk Greifswald e. V. stellte die Täterberatung vor und setzte sich für eine rechtliche Verankerung der Gewaltberatung ein, um den vorhandenen Bedarf zu decken. Die Stellungnahme finden Sie hier. (PDF - 117 KB)

Frau Dr. Christine Braun, Gleichstellungsbeauftragte der LAG der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten Mecklenburg-Vorpommerns, betonte, dass der Status quo der vorhandenen Frauenschutzhäuser unbedingt erhalten beziehungsweise ausgebaut werden sollte. Darüber hinaus hob sie die Notwendigkeit einer rechtlichen Verankerung der strukturellen Vernetzungsarbeit innerhalb des Hilfesystems hervor. Des Weiteren drängte sie auf eine Einbindung in die Erarbeitung der folgenden Rechtsverordnungen. Die Stellungnahme finden Sie hier. (PDF - 437 KB)

Frau Claudia Wendorf, Gleichstellungs- und Familienbeauftragte der Landeshauptstadt Schwerin, begrüßte die Schaffung eines verbindlichen landesweiten Hilfesystems. Sie sprach sich ebenfalls für die Prävention und die Arbeit mit gewaltausübenden Personen aus. Sie stellte die rechtliche Verankerung dieses Bereiches als unzureichend dar und setzte sich dafür ein, diesen als Pflichtaufgabe zu erfassen. Grundsätzlich sah auch sie es kritisch, dass die kommunale Beteiligung auf Freiwilligkeit basieren soll. Sie befürchtete das Risiko, dass der Finanzierungsdruck auf die Kommunen zunehme, ohne dass entsprechende Steuerungsmöglichkeiten mit diesem einhergehen, und forderte ein tragfähiges und faires Finanzierungskonzept. Die Stellungnahme finden Sie hier. (PDF - 245 KB)

Frau Anne Leddin, Leiterin der Interventionsstelle Stark machen e. V. – Stralsund, betonte die Notwendigkeit einer elternunabhängigen Betreuung, eine verlässliche Finanzierung eines Konzepts zur Datensicherheit, um Betroffene zu schützen, sowie eine gesetzlich vorgeschriebene wissenschaftliche Evaluierung des Hilfenetzwerkes. Die Stellungnahme finden Sie hier. (PDF - 227 KB)

Gegen Ende der Anhörung betonte der Vorsitzende, dass nunmehr die Fraktionen die Anhörung auswerten würden. Zielstellung sei die Erarbeitung einer Beschlussempfehlung am 17. Juni 2026. Diese knappe Beratungssituation ist dem Umstand geschuldet, dass der Gesetzentwurf noch in der letzten regulären Landtagssitzung zu beraten ist. 

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