Zur Hauptnavigation springen Zum Inhalt springen

Landtag beendet ersten Sitzungstag Juli 2024

Plenarsaal des Landtages Mecklenburg-Vorpommern

Nach rund 11 ½-stündigen Beratungen ist am Mittwoch (10. Juli 2024) der erste von insgesamt drei Sitzungstagen des Landtages Mecklenburg-Vorpommern in der Woche nach 21:30 Uhr zu Ende gegangen. Befasst haben sich die Abgeordneten mit 17 Tagesordnungspunkten. Die Sitzung begann kurz nach 10:00 Uhr mit der Aktuellen Stunde zum Thema „Für bessere Bildung in Mecklenburg-Vorpommern – Gegen Einheitslehrer, Einheitsschulen, Einheitsbrei“ (auf Antrag der Fraktion der CDU).

Im Anschluss wurden nach zweiter Lesung und Schlussabstimmung die von der Landesregierung eingebrachten Gesetzesentwürfe „Entwurf eines Gesetzes zum Fünften Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Fünfter Medienänderungsstaatsvertrag)“ (Beschlussempfehlung), „Entwurf eines Gesetzes zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrages“ (Beschlussempfehlung), "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesfischereigesetzes" (Beschlussempfehlung), "Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Lehrerbildungsgesetzes" (Beschlussempfehlung) und „Entwurf eines Gesundheitsforschungsstärkungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern“ (Beschlussempfehlung) entsprechend der jeweiligen Beschlussempfehlung angenommen. Ebenfalls eine Mehrheit im Parlament konnte nach zweiter Lesung und Schlussabstimmung der von den Fraktionen der SPD und DIE LINKE eingebrachte Gesetzesentwurf „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern“ (Beschlussempfehlung) entsprechend der Beschlussempfehlung finden.

Hingegen nicht durchsetzen nach zweiter Lesung und Schlussabstimmung konnten sich der von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachte Gesetzesentwurf „Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ und der von der Fraktion der FDP eingebrachte Gesetzesentwurf „Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern“.

Nach erster Lesung wurden die Gesetzesentwürfe „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie [Richtlinie (EU) 2018/958] vor Erlass neuer Berufsreglementierungen im Bereich der Körperschaften des öffentlichen Rechts und im Volksabstimmungsgesetz“ und „Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Übersetzendengesetzes“ der Landesregierung, sowie der Gesetzesentwurf der SPD und DIE LINKE „Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Personalvertretungsgesetzes“, an die jeweiligen Ausschüsse überwiesen. Währenddessen konnten sich nach erster Lesung die Gesetzesentwürfe „Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes“ und „Entwurf eines Gesetzes zur Absenkung des Quorums für die Herbeiführung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses“ der Fraktion der AfD und der Gesetzesentwurf „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts in Mecklenburg-Vorpommern“ der Fraktion der FDP im Parlament nicht durchsetzen. Gemäß der Geschäftsordnung des Landtages werden die Gesetzentwürfe spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt.

Der Antrag der Fraktion der FDP „Entwurf einer Ersten Änderung der Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern“ fand keine Mehrheit im Parlament. Wiederrum der Antrag der Fraktionen der FDP, SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Entwurf zur Änderung der Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern der 8. Wahlperiode“ (geändert durch den Änderungsantrages Drucksache 8/3810 der beantragenden Fraktionen) wurde mehrheitlich vom Parlament entsprechend der Beschlussempfehlung (geändert durch den Änderungsantrages Drucksache 8/3927 der beantragenden Fraktionen) angenommen.

Die Beschlussempfehlung „Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses (1. Ausschuss) gemäß § 17 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz – PetBüG M-V)“ wurde vom Parlament angenommen.

Es fand abschließend auf Antrag der Fraktion der SPD eine Aussprache zum Thema „Stand und Perspektiven der Nutztierhaltung in Mecklenburg-Vorpommern“ und auf Antrag der Fraktion der AfD eine Aussprache zum Thema „Zwischen Fakten und Verschleierung – Aufklärung über Pandemiepolitik“ statt.

Dem Landtag der 8. Wahlperiode gehören sechs Fraktionen an. Die Regierung tragenden Fraktionen von SPD und DIE LINKE stellen zusammen 43 der insgesamt 79 Abgeordneten des Landtages. Die vier Oppositionsfraktionen zählen 36 Abgeordnete. 13 Abgeordnete der Fraktion der AfD, eine fraktionslose Abgeordnete (ehemalig Mitglied der AfD), 12 Abgeordnete der Fraktion der CDU, 5 Abgeordnete der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und 5 Abgeordnete der Fraktion der FDP.

Die nächste Sitzung des Landtages im Plenarsaal des Schweriner Schlosses wurde für Donnerstag, den 11. Juli 2024 um 9:00 Uhr einberufen. Hier gelangen Sie zum Beschlussprotokoll.

War der Artikel hilfreich?
Nein

Teilen Sie uns Ihr Feedback mit

Ihr Kommentar ist anonym und wird nicht auf der Seite veröffentlicht. Es dient nur der internen Auswertung.

200 Zeichen
Teilen