Zur Hauptnavigation springen Zum Inhalt springen

Transparenzregister des Landtages Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht

Gemäß Anlage 7 der Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern führt die Präsidentin eine öffentliche Liste, in der alle Verbände und Vereine, die Interessen gegenüber dem Landtag vertreten, auf Antrag eingetragen werden.
Hier gelangen Sie zum Transparenzregister (Stand: 1. März 2022) 

War der Artikel hilfreich?
Nein

Teilen Sie uns Ihr Feedback mit

Ihr Kommentar ist anonym und wird nicht auf der Seite veröffentlicht. Es dient nur der internen Auswertung.

200 Zeichen
Teilen