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Petitionsausschuss legt Jahresbericht 2025 vor

Der Petitionsausschuss hat dem Landtag seinen Bericht für das Jahr 2025 vorgelegt.

Im vergangenen Jahr sind 358 Petitionen und damit über 100 Petitionen mehr als im Jahr 2024 beim Petitionsausschuss eingegangen. Der Ausschussvorsitzende Thomas Krüger erklärte, dies sei ein Zeichen dafür, dass sich mehr Bürgerinnen und Bürger aktiv an der Gestaltung der Gesellschaft beteiligten und für eigene Belange sowie die ihrer Mitmenschen einstehen würden.

Wie auch im Vorjahr, stammten die meisten Eingaben aus dem Bereich des Verkehrswesens. Hier klagten die Petenten über Lärmbelästigungen und zu hohe Geschwindigkeiten. Auch das Haushaltsrecht, das Ausländerrecht und das Bildungswesen waren häufig Gegenstand von Eingaben. So kritisierten Petenten die geplante Privatisierung des Landgestüts Redefin, die Arbeitsweise von Ausländerbehörden oder das Handeln von Schulleitungen und Schulämtern.

Bei 13 der 358 Petitionen handelte es sich um Sammelpetitionen mit insgesamt 1.836 Unterschriften. Sammelpetitionen werden von mehreren Personen gemeinschaftlich eingereicht, indem eine Unterschriftenliste mit den Namen und Anschriften der Unterstützer beigefügt wird. Neben diesen klassischen Sammelpetitionen erreichten den Petitionsausschuss im Jahr 2025 auch zwei Petitionen, die zuvor auf einer privaten Internetplattform eingestellt und durch zahlreiche Personen mitgezeichnet worden waren. Gegen die geplante Schließung einer Kindertagesstätte in Schwerin setzten sich 1.045 Menschen ein und 434 Menschen unterschrieben online eine Petition gegen die Ausweitung der Öffnungszeiten im Einzelhandel durch die Bäderregelung in Mecklenburg-Vorpommern.

Der Petitionsausschuss hat im Jahr 2025 19 Sitzungen durchgeführt, davon zwei Ortsbesichtigungen und ein Informationsbesuch beim NDR im Landesfunkhaus. In drei Fällen hat der Ausschuss außerdem einzelne Ausschussmitglieder beauftragt, einen Ortstermin wahrzunehmen. „Ortstermine bieten für die Petenten und die Abgeordneten eine wertvolle Möglichkeit, sich miteinander auszutauschen. Die Abgeordneten können sich auf diese Weise ein eigenes Bild machen und die Bürgerinnen und Bürger ihr Anliegen direkt an die Abgeordneten herantragen.“, so Thomas Krüger. „Die Möglichkeit eines direkten Austauschs wird durch die Einführung der öffentlichen Petition ausgeweitet. Denn damit erhalten die Petenten die Gelegenheit, in einer öffentlichen Sitzung vor dem Ausschuss zu sprechen, wenn ihre Petition von mindestens 1.000 Personen unterstützt wird.“ Bisher finden die Ausschusssitzungen außerhalb von Ortsterminen nur in Einzelfällen mit Einladung der Petenten statt.

Der Landtag hat 179 Petitionen nach einer sachlichen Behandlung im Petitionsausschuss abgeschlossen. Dabei konnte dem Anliegen der Petenten in 16 Fällen in vollem Umfang entsprochen und in 119 Fällen ein Teilerfolg oder Kompromiss erzielt werden.

Gelingt es dem Ausschuss nicht, einen Kompromiss zu erzielen und sieht er Handlungsbedarf, kann er dem Landtag empfehlen, die Petition der Landesregierung oder den Landtagsfraktionen zu überweisen. So ging der Ausschuss beispielsweise bei einer Petition vor, mit der die Petentin angesichts der steigenden Zahl freilebender Katzen eine Kastrationspflicht forderte. Die Ausschussmitglieder kamen zu dem Ergebnis, dass die rechtlichen Vorgaben für Kastrationen vereinfacht werden müssten und die Landesregierung hier Abhilfe schaffen solle.

In einem anderen Fall ging es um die Frage, ob die von der Petentin kritisierte Trockenlegung eines Mühlenteichs zum Zwecke des Baus einer Fischtreppe wirklich alternativlos ist und ob andere Varianten ausreichend in Betracht gezogen wurden. „Gerade solche Petitionen, die allgemeine Belange wie Naturschutz oder den Erhalt von Kulturgütern betreffen, eignen sich in Zukunft für die öffentliche Petition. Dadurch wird das Petitionswesen mehr Menschen zugänglich gemacht und die Bürgernähe des Landtags gefördert.“, betonte Thomas Krüger.

Sieben der Petitionen, die an die Landesregierung überwiesen wurden, hat der Landtag zusätzlich auch an die Fraktionen des Landtages überwiesen. Dies betraf etwa eine Petition, mit der die Petentin mehr Suizidprävention für Kinder und Jugendliche an Schulen und Ausbildungsstätten forderte. Diese Petition hat der Landtag außerdem der Enquete‑Kommission „Jung sein in M-V“ überwiesen.

 

verantwortlich: LSG/SG1/DL/5. Mai 2026


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