Im Nachgang zur heutigen (22. April 2026) Sitzung des Ältestenrates des Landtages Mecklenburg-Vorpommern teilt die Landtagsverwaltung mit:
Gegenstand der Beratungen des Ältestenrates war heute unter anderem ein Volksbegehren zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes. Gestern hatten die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Mecklenburg-Vorpommern (GEW M-V) und der Kita-Landeselternrat Mecklenburg-Vorpommern schriftlich gegenüber Landtagspräsidentin Birgit Hesse angezeigt, ein Volksbegehren gemäß Paragraf 11 Volksabstimmungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern durchzuführen.
Auf Vorschlag der Landtagspräsidentin hat der Ältestenrat das Benehmen darüber hergestellt, ein Gutachten einzuholen, welches angesichts möglicher Folgen für den Landeshaushalt folgende Rechtsfragen klären soll:
- Können im derzeitigen Stadium des Volksbegehrens Landesregierung oder der Landtag (mit dem vorgegebenen Quorum von mindestens einem Viertel seiner Mitglieder) bei Zweifeln an der Zulässigkeit des Volksbegehrens gemäß Artikel 60 Absatz 2 Satz 2 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern das Landesverfassungsgericht anrufen?
- Ist das Volksbegehren im Hinblick auf mögliche Auswirkungen auf den Landeshaushalt zulässig?
Mit der Erstellung des Gutachtens beauftragt wird Prof. Dr. Wolfgang Zeh, ehemaliger Direktor beim Deutschen Bundestag.
Das Einholen des Gutachtens hat keine Auswirkungen auf das von den Initiatoren in Gang gesetzte Verfahren.
verantwortlich: SG 1/DL/2026-04-22
Landtag Mecklenburg-Vorpommern
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