Öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Pflegeberufereform im Land Mecklenburg-Vorpommern
Der Landtag hat den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/622 während seiner 22. Sitzung am 18. Mai 2022 beraten und federführend an den Sozialausschuss sowie zur Mitberatung an den Bildungsschuss überwiesen. In seiner Sitzung 10. Sitzung am 27. April 2022 hat der Ausschuss den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/622 vorbehaltlich der Überweisung durch den Landtag erstmalig beraten.
Der Sozialausschuss führte am Mittwoch, den 1. Juni 2022, in seiner 15. Sitzung zu dem Entwurf eine Anhörung mit folgenden Sachverständigen durch:
Lydia Ahlig | Der PARITÄTISCHE Landesverband M-V e. V., |
Anna Tieth | Diakonie Evangelische Pflegeschule Schwerin, |
Dr. Antje Kloth | Landesverband Geriatrie M-V e. V., |
Sarah Loewe | Landkreistag M-V e. V., |
Svenja Tweer | LIGA der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, |
Steffen Althorn | Verband der Ersatzkassen e. V., |
Uwe Borchmann | Krankenhausgesellschaft M-V e. V. und |
Dr. Brita Ristau-Grzebelko | DRK-Bildungszentrum Teterow gGmbH |
Inhalt des Gesetzentwurfes:
Das Pflegeberufereformgesetz vom 17. Juli 2017 reformiert die Berufsausbildung in der Pflege. Die drei bisherigen Ausbildungsgänge Altenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie Gesundheits- und Krankenpflege werden nunmehr einheitlich in eine generalistische Ausbildung zur Pflegefachfrau und zum Pflegefachmann zusammengeführt. Für ein effektives Verwaltungshandeln bietet sich daher an, die das Bundesrecht ergänzenden Landesregelungen weitgehend als Rechtsverordnungen zu gestalten, da dadurch eine schnelle und zielgerechte Handlungsmöglichkeit der zuständigen Exekutive gewährleistet werden kann.