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48. und 49. Sitzung des Untersuchungsausschusses "Universitätsmedizin"

Symbolbild Untersuchungsausschusses © Landtag MV

In seiner ersten Zeugenvernehmung des Jahres 2025 hat der 2. Parlamentarische Untersuchungsausschuss einen Mitarbeiter des Ministeriums für Wissenschaft, Kultur, Bundes und Europaangelegenheiten des Landes Mecklenburg-Vorpommern vernommen. Die ebenfalls geladenen Zeugen Frau Sigrid Keler, Finanzministerin des Landes M-V a.D. und Herr Dr. Petrik, ehemaliger ärztlicher Direktor des Hanseklinikums Stralsund, waren entschuldigt.

Der Mitarbeiter des Wissenschaftsministeriums M-V wurde zum Beweisthema über den Wechsel der Altersvorsorge der Universitätsmedizin Greifswald von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) zum DUK Versorgungswerk e.V., beginnend der 2000er Jahre, befragt. Der Mitarbeiter selbst war zum damaligen Zeitpunkt in der Verwaltung an der Universitätsmedizin Greifswald tätig gewesen und machte Angaben rund um die Ausschreibungsverfahren und über den letztendlichen Zuschlag an die DUK e.V. Ferner berichtete der Zeuge über die Koordination und Vorbereitung der Aufsichtsratssitzungen, aus Sicht der universitätsmedizinischen Verwaltung, die ihm zum damaligen Zeitpunkt oblagen.

In der sich anschließenden 49. nichtöffentlichen Sitzung beriet der 2. Parlamentarische Untersuchungsausschuss über die zunächst verschobenen Tagesordnungspunkte 1-3 der letzten nichtöffentlichen Sitzung im November 2024. Der Ausschuss verständigte sich einvernehmlich auf eine neue Verfahrensweise und beschloss sodann sieben neue Beweisanträge. Diese waren seitens der Fraktionen der CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt worden und richteten sich schwerpunktmäßig auf die Befragung von Zeuginnen und Zeugen, die eventuell Aussagen zum Wechsel der Altersversorgung an der Universitätsmedizin Greifswald treffen könnten. Ebenso hatten die Fraktionen der SPD und Die Linke bereits im Oktober vergangenen Jahres acht Beweisanträge eingebracht, die nunmehr nach mehrfachen Beratungsbedarf, beschlossen wurden. Zudem einigte sich der Ausschuss auf den Umgang mit eingestuften Inhalten, „VS- Nur für den Dienstgebrauch“, zur Verarbeitung im Abschlussbericht. Zuletzt entließ der Ausschuss zwei Zeugen, die entweder nicht auffindbar waren bzw. aufgrund eines Attests als vernehmungsunfähig gelten.

Für die nächste Zeugenvernehmung des 2. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 24. Februar 2025, 10:00 Uhr im Schloss Schwerin, Raum 479 können Sie sich gerne als Zuhörer via pu2wp8@landtag-mv.de oder telefonisch 0385/525 1641 anmelden.

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