Zur Hauptnavigation springen Zum Inhalt springen

Der Finanzausschuss führt seine 6. Sitzung durch

Symbolbild Finanzausschuss © Landtag MV

Der Finanzausschuss des Landtages hat am 20. Januar 2022 seine sechste Sitzung durchgeführt und sich unter anderem durch den Finanzminister über die Schwerpunkte und Vorhaben der Arbeit des Finanzressorts in der 8. Wahlperiode berichten lassen.

Ferner hat sich der Finanzausschuss vorbehaltlich der Überweisung durch den Landtag darauf verständigt, den Gesetzentwurf der Landesregierung „Entwurf eines Gesetzes über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie in Mecklenburg-Vorpommern“ auf Drucksache 8/236 in seiner kommenden Sitzung am 24. Februar 2022 abschließend beraten und hierzu eine Beschlussempfehlung an den Landtag erarbeiten zu wollen. Dieser Gesetzentwurf wird in der Sitzungswoche des Landtages im Januar in Erster Lesung behandelt und voraussichtlich an den Finanzausschuss zur federführenden Beratung überwiesen.

Darüber hinaus hat sich der Finanzausschuss aufgrund der aktuellen Corona-Lage erneut mit verschiedenen Vorlagen des Finanzministeriums zur Freigabe oder Umschichtung von Mitteln aus dem Sondervermögen MV-Schutzfonds befasst. Dabei handelte es sich unter anderem um Mittel zur Psychologischen Betreuung auf Intensivstationen. Damit soll ein Hilfsangebot sowohl für die Intensivpatienten, deren Angehörige als auch für das Personal geschaffen werden. Ferner wurden Mittel für die Beschaffung weiterer Selbsttests für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung freigegeben. Eine weitere Vorlage betraf das Landesprogramm zur Ausbildungsfortsetzung, für das der Finanzausschuss Mittel für 2022 bewilligt hat. Mit diesem Programm wird bezweckt, dass Unternehmen, auch wenn sie aufgrund der Corona-Pandemie einen erheblichen Arbeitsausfall haben, die Ausbildungsverhältnisse weiter fortsetzen und für die Auszubildenden keine Kurzarbeit beantragen oder das Ausbildungsverhältnis gar kündigen.

In einem weiteren Tagesordnungspunkt hat sich der Finanzausschuss durch das Wirtschaftsministerium und das Finanzministerium über die aktuelle Situation bei den MV-Werften informieren lassen. Die Beratung dieses Tagesordnungspunktes wurde entsprechend dem Verfahren der bisherigen Ausschussbefassungen zu diesem Thema entsprechend der Geheimschutzordnung des Landtages als VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH eingestuft.

War der Artikel hilfreich?
Nein

Teilen Sie uns Ihr Feedback mit

Ihr Kommentar ist anonym und wird nicht auf der Seite veröffentlicht. Es dient nur der internen Auswertung.

200 Zeichen
Teilen