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Landtag wählt Silvio Witt zum neuen Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern

  • Gruppenfoto mit Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, Silvio Witt und Landtagspräsidentin Birgit Hesse im Plenarsaal des Schweriner Schlosses
    Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, Silvio Witt, Landtagspräsidentin Birgit Hesse (v.l.n.r.) © Danny Gohlke
  • Landtagspräsidentin Birgit Hesse wirft ihren Wahlzettel in die Wahlurne bei der Wahl eines Bürgerbeauftragten
    © Danny Gohlke
  • © Danny Gohlke
  • ehemalige Bürgerbeauftragte Mecklenburg-Vorpommerns sitzen nebeneinander auf der Besuchertribüne des Plenarsaals
    Ehemalige Bürgerbeauftragte Matthias Crone und Dr. Christian Frenzel (v.l.n.r.) © Danny Gohlke
  • © Danny Gohlke

In seiner 118. Sitzung am 12. November 2025 hat der Landtag Mecklenburg-Vorpommern Silvio Witt zum neuen Bürgerbeauftragten des Landes gewählt.

Die Abgeordneten stimmten mit 44 von 70 abgegebenen Stimmen mehrheitlich für Silvio Witt, der als Nachfolger von Dr. Christian Frenzel sein Amt zum Januar 2026 antritt.

Aufgaben und Bedeutung des Bürgerbeauftragten

Der Bürgerbeauftragte wird vom Landtag auf die Dauer von sechs Jahren gewählt. Er bietet unbürokratische Hilfe und berät Bürgerinnen und Bürger, wenn es um die Wahrung ihrer Rechte gegenüber der Landesregierung und den Trägern der öffentlichen Verwaltung geht.

Als „Anwalt der Bürgerinnen und Bürger“ wirkt der Bürgerbeauftragte auf schnelle und einvernehmliche Lösungen hin. Zu seinen Aufgaben zählen insbesondere:

  • die Beratung in sozialen Angelegenheiten,
  • die Wahrnehmung der Belange von Menschen mit Behinderungen sowie
  • die Prüfung von Eingaben durch Beschäftigte der Landespolizei aus dem innerdienstlichen Bereich.

Er wird auf Antrag von Bürgerinnen und Bürgern, auf Anforderung des Landtages, des Petitionsausschusses, der Landesregierung oder von Amts wegen tätig. Als neutrale Vermittlungsstelle befasst er sich mit Vorschlägen, Bitten und Beschwerden und fördert die Verständigung zwischen den Beteiligten.

In der Ausübung seines Amtes ist der Bürgerbeauftragte unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.

Mehr Informationen zum Bürgerbeauftragten

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