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Landtagspräsidentin Birgit Hesse besuchte die Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern

Birgit Hesse, Bert Lingnau und Sandra Nachtweih (v. r. n. l.) © René Dettmann

Am 14. Januar 2026 hat Landtagspräsidentin Birgit Hesse die Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern in Schwerin besucht, um sich über deren Arbeit und aktuelle Herausforderungen in der Medienlandschaft zu informieren. Vor Ort tauschte sie sich mit Sandra Nachtweih, der Vorsitzenden des Medienausschusses Mecklenburg-Vorpommern, mit Bert Lingnau, dem Direktor der Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern, sowie mit drei Angestellten der Medienanstalt aus.

Im Zentrum des Gesprächs standen die Veränderungen in der digitalen Gesellschaft und die damit verbundenen Anforderungen an Medienregulierung, Aufsicht, Jugendmedienschutz und Medienbildung in Mecklenburg-Vorpommern. Zudem wurde die Situation der Medienlandschaft in Mecklenburg-Vorpommern – insbesondere im lokalen und regionalen Bereich – beleuchtet.

Landtagspräsidentin Hesse begrüßte den Informations- und Gedankenaustausch und würdigte die Rolle der Medienanstalt: „Die staatsferne Landesmedienanstalt ist ein wichtiger Akteur bezogen auf private und nichtkommerzielle Radio- und Fernsehangebote. Von Relevanz ist sie ebenso in der digitalen Medienwelt und steht für den Erhalt der Medienvielfalt, den Schutz der Meinungsfreiheit und für mehr Medienkompetenz in Mecklenburg-Vorpommern.“

Die Gesprächspartnerinnen und -partner waren sich einig, der regelmäßige Austausch zwischen der Medienanstalt und der Landespolitik sei wichtig. So könnten neue Entwicklungen und Herausforderungen frühzeitig sichtbar gemacht werden. Gemeinsam gelte es, die Voraussetzungen für eine vielfältige, unabhängige und zukunftsorientierte Medienlandschaft in Mecklenburg-Vorpommern weiter zu stärken.

Hintergrund: Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern

Die Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern (MMV) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Schwerin und eine der 14 Landesmedienanstalten der Bundesrepublik Deutschland. Sie ist zuständig für die Zulassung und Aufsicht privater Rundfunk- und Telemedienangebote im Land sowie für die Förderung der Medienkompetenz und den Schutz der Meinungsfreiheit.

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