Am 05.03.2025 fand im Rahmen der öffentlichen Sitzung des Sozialausschusses eine Anhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung zum Nachtragshaushaltsgesetz 2025 statt. Im Fokus standen der Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes sowie der Entwurf eines Gesetzes zur Feststellung des Nachtrags zum Haushalt für das Haushaltsjahr 2025.
Die Verbände und Organisationen brachten ihre Unzufriedenheit mit den geplanten Haushaltskürzungen im sozialen Bereich deutlich zum Ausdruck. Die geladenen Institutionen äußerten insbesondere Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf die Förderung von Menschen mit Behinderungen. Es wurde darauf hingewiesen, dass das Budget für Menschen mit Behinderungen nur in sehr begrenztem Maße ausreiche und dies zu erheblichen Problemen führen könne. Die geplanten Einsparungen gefährdeten nicht nur die Entwicklung neuer Einrichtungen, sondern auch notwendige Umbauten. Für diese besonders vulnerablen Gruppen dürften keine weiteren Einsparungen vorgenommen werden, vielmehr seien systematische Gespräche zur Verbesserung der Situation erforderlich.
Auch die hohe Bedeutung der Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe sowie in der sozialen Arbeit wurde hervorgehoben. Insbesondere wurde die Notwendigkeit betont, die Qualität der sozialen Dienste und der Pflege sicherzustellen, um die steigenden Investitionskosten, die durch notwendige Sanierungen und Umstellungen entstehen, zu bewältigen. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Sozialarbeit – sowohl durch ehrenamtliche als auch durch professionelle Unterstützung – eine tragende Rolle in der Gesellschaft spielt und daher keinesfalls durch Einsparungen gefährdet werden sollte.
Darüber hinaus wurde auf die steigenden Kosten in der Tagespflege und die damit verbundenen Belastungen hingewiesen und angeregt, die Wohlfahrtsverbände als Partner stärker in die Entlastung des Landes einzubeziehen. Dabei wurde betont, wie wichtig es ist, die bestehenden Strukturen zu erhalten und weiterzuentwickeln, um eine flächendeckende und qualitativ hochwertige Versorgung zu gewährleisten.
Ein weiterer wichtiger Punkt war die Datenlage für die individuelle Förderung von Menschen mit Behinderungen, die als unzureichend bezeichnet wurde. Es wurde gefordert, mehr in diese Bereiche zu investieren, um bestehende Lücken zu schließen und eine bessere Versorgung zu ermöglichen. Auch die Notwendigkeit von Überbrückungsmitteln für die geplante Krankenhausreform und eine Verbesserung der Pflegeplanung wurde betont. Es wurde angeregt, vorhandene Strukturen besser zu nutzen, um die Finanzierung der Sozialleistungen langfristig abzusichern.
Abschließend wurde die Bedeutung eines kontinuierlichen Austauschs zwischen den Abgeordneten und den betroffenen Verbänden unterstrichen, um langfristige Lösungen zu finden. Dabei wurde besonders die Frage aufgeworfen, wie die geplanten Maßnahmen finanziert werden können, ohne die sozialen Leistungen zu gefährden.
In der 85. Sitzung des Sozialausschusses, die unmittelbar im Anschluss stattfand, wurde der Jahresbericht des Landesrechnungshofes 2024 (Teil 2) – Kommunalfinanzbericht 2024 – abschließend beraten.