Der Wirtschafts- sowie der Wissenschafts- und Europaausschuss haben in einer gemeinsamen Sitzung am 4. Mai 2023 auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine öffentliche Anhörung zum Thema „Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien und Denkmalschutz“ durchgeführt.
An der Anhörung haben Dr. Ramona Dornbusch, Landeskonservatorin vom Landesamt für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Detlef Jantzen, Landesarchäologe vom Landesamt für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern, Hans Behn, Präsident der Archäologischen Gesellschaft für Mecklenburg und Vorpommern e. V., Prof. Dr. Sabine Schlacke, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Verwaltungs- und Umweltrecht, Universität Greifswald, Prof. Dr. Hans-Jörg Karlsen, Lehrstuhl für Ur- und Frühgeschichte, Universität Rostock, Dr. Mahand Vogt, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Johann-Georg Jaeger, Vorstandsvorsitzender des Landesverbandes Erneuerbare Energien Mecklenburg-Vorpommern e. V., Jörn Kolbe, Landesvorsitzender für Mecklenburg-Vorpommern des Bundesverbandes WindEnergie e. V., Prof. Dr.-Ing. Sabine Bock, Architekturhistorikerin und Robert Vogt, Regionalleiter Mecklenburg-Vorpommern von ENERTRAG SE, teilgenommen.
Die Sachverständigen trugen ihre mündlichen Stellungnahmen vor und beantworteten die Fragen der Abgeordneten. In diesem Rahmen wurde der in Mecklenburg-Vorpommern einmalige Bestand an historischen Baudenkmälern und archäologischen Fundstellen hervorgehoben. Es wurde dafür plädiert, das Denkmalschutzgesetz nicht zu reformieren, da auch unter Berücksichtigung der Denkmalpflege die Energiewende bewältigt werden könne. Dabei wurde herausgestellt, dass die Raumwirkung eines Denkmals im einzelnen Fall durch den Bau von Windenergie- und Photovoltaikanlagen erheblich beeinträchtigt werden könne. In rechtlicher Hinsicht wurde klargestellt, dass bei einer erheblichen Beeinträchtigung des Umgebungsschutzes eines Denkmals die denkmalschutzrechtliche Genehmigung der entsprechenden Anlage versagt werden könne. Durch die Änderungen im Erneuerbaren-Energie-Gesetz (EEG) lägen jedoch Erneuerbare-Energien-Anlagen nun im überragenden öffentlichen Interesse, bis die Stromerzeugung im Bundesgebiet nahezu treibhausgasneutral sei. Bei einer Abwägungsentscheidung seien daher erneuerbare Energien vorrangige Belange. Von einigen Sachverständigen wurde vorgeschlagen, das Ziel des Klimaschutzes auch im Denkmalschutzgesetz stärker zu verankern und die denkmalschutzrechtlichen Belange frühzeitig im Rahmen der Raumordnung und Bauplanung zu berücksichtigen.
Das Sitzungsprotokoll finden Sie hier. (PDF - 7,0 MB)
Stellungnahmen der Sachverständigen:
- Archäologische Gesellschaft für Mecklenburg und Vorpommern e. V. (PDF - 215 KB)
- Prof. Dr.-Ing. Sabine Bock, Architekturhistorikerin (PDF - 385 KB)
- Dr. Mahand Vogt, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verwaltungsrecht (PDF - 3,7 MB)
- Prof. Dr. Sabine Schlacke, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Verwaltungs- und Umweltrecht, Universität Greifswald (PDF - 477 KB)
- Bundesverband WindEnergie e. V. Landesverband Mecklenburg-Vorpommern (PDF - 159 KB)