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Sondersitzung des Sozialausschusses zum Nachtragshaushalt

Im Zuge der anstehenden Beratung zum Nachtragshaushalt des Landtages strebt der Sozialausschuss eine Sondersitzung an, um eine öffentliche Anhörung hinsichtlich des Nachtragshaushaltes 2025 beschließen zu können. 

Hintergrund sind die von der Landesregierung angekündigten Einsparungen im Nachtragshaushalt, die auch den Geschäftsbereich des Sozialministeriums betreffen werden. 

Die Sondersitzung des Sozialausschusses soll vorbehaltlich der Überweisung des Nachtragshaushaltes und der Genehmigung durch die Landtagspräsidentin direkt im Anschluss an die 96. Sitzung des Landtages am 29. Januar 2025 stattfinden.

Mehr zur Arbeit des Sozialausschusses

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