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Sozialausschuss legt Beschlussempfehlung vor: Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)

Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern wird sich am Donnerstag 13. März 2025 ab 10:00 Uhr mit einer Beschlussempfehlung des Sozialausschusses zur weiteren Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) beschäftigen. Im Mittelpunkt stehen dabei die Fortschritte und Herausforderungen des Maßnahmenplans 2.0 der Landesregierung.

Beschlussempfehlung

Zuvor hatte der Sozialausschuss des Landtags die Umsetzung der UN-BRK und den Fortschritt des Maßnahmenplans 2.0 eingehend geprüft. Um die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen weiter voranzutreiben, empfahl der Ausschuss folgende Maßnahmen:

  • Einrichtung einer Denkwerkstatt, die sich mit der weiteren Umsetzung der UN-BRK befasst. Sie soll paritätisch mit Mitgliedern des Landtags und des Inklusionsförderrats besetzt werden.
  • Regelmäßige Evaluation des Maßnahmenplans 2.0 durch die Landesregierung im zweijährigen Rhythmus sowie die Prüfung einer externen Evaluierung der Berichte.
  • Erhöhung der öffentlichen Sichtbarkeit der Kompetenzen der Landesverwaltung und des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen in den Bereichen bauliche Barrierefreiheit, digitale Barrierefreiheit und barrierefreie Mobilität.
  • Prüfung einer zentralen Kontaktstelle für Barrierefreiheit, um Beratung und Unterstützung gezielt zu bündeln.

Die vollständige Beschlussempfehlung kann hier eingesehen werden. Die Plenardebatte kann am Donnerstag im Livestream verfolgt werden (dieser TOP wird mit Gebärde übersetzt).

Hintergrund: Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist seit 2009 in Deutschland rechtskräftig und verpflichtet staatliche Institutionen und Unternehmen, Inklusion und Barrierefreiheit zu fördern. Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern setzt diese Vorgaben mit dem Maßnahmenplan 2.0 um, der 2021 als Fortschreibung des ersten Maßnahmenplans aus 2013 beschlossen wurde. In den vergangenen Jahren wurden bereits wesentliche Fortschritte erzielt – insbesondere durch die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) und die schrittweise Einführung der Inklusionsstrategie im Bildungssystem. Dennoch bleibt weiterhin Handlungsbedarf, insbesondere im Bereich baulicher und digitaler Barrierefreiheit.

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