Nach rund neunstündigen Beratungen ist gestern (8. Dezember 2022) im Plenarsaal des Schweriner Schlosses der in dieser Woche zweite Sitzungstag des Landtages Mecklenburg-Vorpommern gegen kurz nach 18.00 Uhr zu Ende gegangen. Die gestrige Sitzung begann zunächst mit der Befragung der Landesregierung. Schwerpunktmäßig berieten die Abgeordneten am gestrigen Sitzungstag zu Anträgen, welche die Fraktionen in den Landtag einbrachten.
Angenommen hat der Landtag gestern die Anträge der Fraktionen der SPD und DIE LINKE zu den Themen „Mecklenburg-Vorpommern zum Land der Guten Arbeit weiter entwickeln“ und „Netzentgelte umgehend gerecht gestalten“.
Die AfD-Fraktion scheiterte hingegen mit ihren Anträgen „Finanzierung des Childhood-Hauses in Schwerin verstetigen“ und „Gendern konsequent unterbinden - Kommunikation in regelkonformer Sprache“.
Auch die seitens der CDU-Fraktion eingebrachten Anträge „Hochschulen brauchen Planungssicherheit für die kommenden Monate“ und „Luftrettungsstandort Güstrow erhalten - Gutachten zur Ermittlung des Bedarfes für einen vierten Luftrettungsstandort in Auftrag geben“ fanden keine Mehrheit und wurden daher abgelehnt.
Im Verlauf der Sitzung legte zudem die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Anträge „Bundesförderungen für kommunale Wärmeplanung und effiziente Wärmenetze ins Land holen“ und „Keine Strafverfolgung beim Umgang mit Cannabis-Produkten zum Zweck des gelegentlichen Eigenkonsums“ vor, fand hierfür jedoch ebenfalls keine Mehrheit im Parlament.
Ebenso erging es dem seitens der FDP-Fraktion vorgelegten Antrag „Menschen mit Behinderung in der Kunst für den Arbeitsmarkt stärken“.
Dem Landtag der 8. Wahlperiode gehören sechs Fraktionen an. Die Regierung tragenden Fraktionen von SPD und DIE LINKE stellen zusammen 43 der insgesamt 79 Abgeordneten des Landtages. Die vier Oppositionsfraktionen zählen 14 Abgeordnete (AfD), 12 Abgeordnete (CDU), 5 Abgeordnete (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und 5 Abgeordnete (FDP).
Die nächste Sitzung des Landtages im Plenarsaal des Schweriner Schlosses wurde für Donnerstag, den 9. Dezember 2022 einberufen.
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