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Petitionsausschuss zieht Bilanz für das Jahr 2024

Der Petitionsausschuss hat dem Landtag seinen Bericht für das Jahr 2024 vorgelegt.

Im vergangenen Jahr sind 249 Petitionen beim Landtag eingegangen, in etwa so viel wie im Jahr 2023. Der Petitionsausschuss holt zu den Petitionen Stellungnahmen der Ministerien und betroffenen Behörden ein, diskutiert Eingaben mit Vertreterinnen und Vertretern der Landesregierung und führt mitunter auch Ortsbesichtigungen durch. „Diese Ortstermine sind eine gute Gelegenheit, alle Beteiligten an einen Tisch zu holen, um nach Lösungen zu suchen“, betont der Vorsitzende des Petitionsausschusses Thomas Krüger anlässlich der Vorstellung des Berichtes am 8. April 2025 in Schwerin und wirbt bei den anwesenden Medienvertretern für eine Teilnahme an den Ortsbesichtigungen: „Wenn wir den Menschen aufzeigen wollen, dass die demokratische Kontrolle durch den Landtag funktioniert, braucht es eine breitere Öffentlichkeit. Sie können während der Vor-Ort-Begehung filmen, Tonaufnahmen machen und mit Beteiligten Interviews führen.“ 

Im Jahr 2024 fanden 18 Ausschusssitzungen und vier Ortsbesichtigungen statt. Darüber hinaus beauftragte der Ausschuss einzelne Ausschussmitglieder, Ortstermine durchzuführen. 

Schwerpunkt der im Jahr 2024 eingegangenen 249 Petitionen bilden die Bereiche Verkehrswesen, Bildungswesen, Ausländerrecht, Gesundheitswesen und Beamtenrecht. In mehreren Fällen beschwerten sich die Petenten über die Verkehrssituation in ihren Ortschaften. So beklagten sie permanente Geschwindigkeitsüberschreitungen sowie einen übermäßigen Schwerlastverkehr und forderten verkehrsberuhigende Maßnahmen. Andere Petenten wiederum forderten ein kostenloses oder ermäßigtes Deutschland-Ticket für bestimmte Personengruppen. Die Petitionen im Bildungsbereich enthielten vor allem Vorschläge zu Unterrichtsinhalten sowie Beschwerden über Lehrkräfte oder Schulleitungen. Auch die Inklusion war erneut Thema. Weiterhin gab es Vorschläge zur Feriengestaltung und zu einer vereinfachten Abmeldung vom Religionsunterricht. 

Von den 249 Petitionen sind sechs Eingaben Sammelpetitionen, für die Unterschriften von Unterstützern gesammelt wurden. Daneben gibt es auch die Möglichkeit, eine Petition zuvor auf einer privaten Petitionsplattform zur virtuellen Mitzeichnung einzustellen und sodann an den Petitionsausschuss weiterzuleiten. Knapp 18.000 Menschen unterstützten so die Petition gegen die Abschiebung eines Georgiers. Etwa 3.500 Mitzeichnungen sammelte der BUND für die Forderung, den Tod der Kegelrobben an der Ostseeküste aufzuklären. Insgesamt haben gut 24.500 Menschen auf diese Weise fünf Petitionen unterstützt. 

Abgeschlossen hat der Petitionsausschuss im Jahr 2024 188 Petitionen. In 24 Fällen konnte dem Anliegen in vollem Umfang entsprochen werden. 

Beispielhaft zu nennen ist hier die Petition eines Grundschülers, dem der Landkreis die kostenlose Schülerbeförderung verwehrt hatte. Nach zahlreichen Beratungen, einem Ortstermin und Gesprächen mit dem Landkreis konnte der Petitionsausschuss eine Satzungsänderung erreichen, in deren Folge der Junge den Schulbus nun kostenlos nutzen kann. In 102 Fällen konnte der Ausschuss in Zusammenarbeit mit den Ministerien und Behörden Teilerfolge und Kompromisse aushandeln. So unterstützte er einen Petenten bei seinen Nachforschungen über seine Kindheit in einem Kinderheim der DDR. Im Ergebnis erhielt der Petent die Akten des Jugendamtes sowie Hinweise für weitere Recherchen. Zudem stellte der Ausschuss den Kontakt zum Landesbeauftragten für die Aufarbeitung der SED-Diktatur her. 

In einem anderen Fall kritisierte die Petentin die lange Dauer der Entschädigungsverfahren für die Opfer von Gewalttaten. Hier konnte der Petitionsausschuss für Aufklärung sorgen. So wird es mit der Einführung des neuen Sozialgesetzbuches SGB XIV zahlreiche Leistungsverbesserungen und Verfahrenserleichterungen geben. 

Stellt der Petitionsausschuss Handlungsbedarf fest, überweist er die Petition an die Landesregierung und zum Teil auch an die Landtagsfraktionen. Dementsprechend wurden 23 Petitionen an die Landesregierung und 11 Petitionen an die Fraktionen des Landtages überwiesen. So forderte beispielsweise ein Petent mehr barrierefreien Wohnraum. Der Petitionsausschuss überwies diese Petition mit dem Ziel, verbesserte Fördermöglichkeiten zu schaffen. „Das Petitionsrecht bietet den Menschen die Möglichkeit, sich mit ihren Beschwerden und Anregungen ganz unmittelbar an den Landtag zu wenden. Ich werbe ausdrücklich dafür, diesen direkten Austausch mit dem Landtag zu nutzen.“ so Thomas Krüger.

verantwortlich: LSG/SG1/DL/8. April 2025

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