Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hatte im Rahmen seiner 47. Sitzung am 21. März 2023 beschlossen, dass der
Gesetzentwurf der Landesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Personalbemessung in vollstationären Pflegeeinrichtungen gemäß § 113c Elftes Buch Sozialgesetzbuch
- Drucksache 8/1885 -
zur federführenden Beratung an den Sozialausschuss überwiesen wird.
Am 22. März 2023 führte der Sozialausschuss daher seine 39. Sitzung durch, um eine öffentliche Anhörung zu dem oben genannten Gesetzentwurf beschließen zu können. Diese Anhörung wird am 3. Mai 2023 im Plenarsaal im Schloss stattfinden.