Der Finanzausschuss des Landtages hat am 24. Februar 2022 seine siebente Sitzung durchgeführt und sich unter anderem mit dem Kommunalfinanzbericht 2021 des Landesrechnungshofes befasst. Hier haben die Ausschussmitglieder den noch verbliebenen Berichtsteil „Überörtliche Prüfungen“ abschließend beraten. In der kommenden Sitzung wird der Finanzausschuss sodann seine Beschlussempfehlung an den Landtag erarbeiten.
Ferner hat der Finanzausschuss den Gesetzentwurf der Landesregierung „Entwurf eines Gesetzes über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie in Mecklenburg-Vorpommern“ auf Drucksache 8/236 abschließend mit Vertretern des Finanzministeriums beraten und hierzu eine Beschlussempfehlung an den Landtag erarbeitet. Im Ergebnis der Beratung hat der Finanzausschuss einvernehmlich beschlossen, dem Landtag zu empfehlen, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen.
Darüber hinaus hat das Finanzministerium über verschiedene Gesetzesvorhaben auf Bundesebene berichtet, die auch finanzielle Auswirkungen auf den Landeshaushalt haben werden.
In einem weiteren Tagesordnungspunkt hat sich der Finanzausschuss durch das Wirtschaftsministerium und das Finanzministerium über die aktuelle Situation bei den MV-Werften informieren lassen. Ferner wurde auch der vorläufige Insolvenzverwalter zur aktuellen Lage und den anstehenden Entscheidungen im Rahmen eines Expertengesprächs angehört. Die Beratung dieses Tagesordnungspunktes wurde entsprechend dem Verfahren der bisherigen Ausschussbefassungen zu diesem Thema insgesamt entsprechend der Geheimschutzordnung des Landtages als VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH eingestuft.
Des Weiteren hat der Finanzausschuss einstimmig auf Antrag des Finanzministeriums zur Finanzierung der Transfergesellschaft für die derzeitigen Beschäftigten der MV-Werften insgesamt bis zu 20.400.000,- Euro freigegeben.
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