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Der Finanzausschuss führte einen Informationsbesuch beim Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern und der DVZ M-V GmbH durch

  • Mitglieder des Finanzausschusses und Vertreter der DVZ M-V GmbH
  • Finanzausschuss im Gespräch mit Vertretern des Landesrechnungshofes
  • Mitglieder des Finanzausschusses informieren sich über die Möglichkeiten der Car-Forensik.

Der Finanzausschuss des Landtages Mecklenburg-Vorpommern hat am 6. Mai 2024 zwei weitere Informationsbesuche in der 8. Wahlperiode durchgeführt. Die Mitglieder des Finanzausschusses haben sich im Rahmen von Besuchen in Schwerin beim Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern sowie der DVZ M-V GmbH unter anderem über den Ablauf von Anhörungsverfahren bei Richtlinienentwürfen der Landesregierung und die aktuelle Personalsituation informiert.

Der erste Termin fand von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr im Amtssitz des Landesrechnungshofes in Schwerin statt, wo sich die Ausschussmitglieder über die IT-Ausstattung des Landesrechnungshofes sowie über den Ablauf von Anhörungsverfahren bei Richtlinienentwürfen der Landesregierung informierten. Seitens des Landesrechnungshofes wurde eingangs darauf verwiesen, dass man nicht nur eine große Menge an Daten zu verarbeiten habe, sondern auch mit den unterschiedlichsten Dateiformaten umgehen müsse, wobei stets eine sehr hohe Anforderung an die Datensicherheit gestellt werde, da man mindestens die Schutzstandards der zu prüfenden Stellen und Einrichtungen übernehme.

Zum aktuellen Stand seiner IT-Struktur hat der Landesrechnungshof erklärt, dass die Entwicklung bis hin zum digital souveränen Arbeitsplatz 20 Jahre gedauert habe. Im Jahr 2002 habe man hierzu die Grundsatzentscheidung gefasst und dann stetig an der Fortentwicklung und Verbesserung gearbeitet. Ein wichtiger Schritt dabei sei die konsequente Nutzung einer OpenSource-basierten IT-Infrastruktur. Zudem sei man immer darauf bedacht gewesen, den Administrationsaufwand zu minimieren und die Sicherheit des Systems zentral im Rechenzentrum herzustellen. Für die Mitglieder des Finanzausschusses war in diesem Zusammenhang besonders bemerkenswert, dass der gesamte IT-Bereich des Landesrechnungshofes – mit immerhin 98 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie vielen Einsätzen vor Ort in den zu prüfenden Stellen – lediglich durch drei Personen bewerkstelligt werde. Ein so geringer Personalbedarf im IT-Bereich sei nach Einschätzung des Landesrechnungshof aber nur dann möglich, wenn man auf ein sehr hohes Maß an Automatisierung und Standardisierung bei der IT-Ausstattung setze.

Des Weiteren haben sich die Abgeordneten des Finanzausschusses nach dem Ablauf des Anhörungsverfahrens nach § 103 der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern (LHO) bei Richtlinienentwürfen der Landesregierung erkundigt. Hierzu hat der Vorsitzende des Finanzausschusses einleitend angemerkt, dass man bei der Nachfrage, warum eine bestimmte Förderrichtlinie noch nicht veröffentlicht sei, sehr oft die Antwort erhalte, dass diese noch beim Landesrechnungshof zur Prüfung liege. Vor diesem Hintergrund habe sich der Finanzausschuss dazu entschieden, sich den Ablauf des Anhörungsverfahrens einmal schildern zu lassen und zusammen mit dem Landesrechnungshof sowie dem Finanzministerium über mögliche Verbesserungen zur Beschleunigung des Verfahrens zu beraten.

Seitens des Landesrechnungshofes wurden zunächst die einschlägigen Rechtsgrundlagen der LHO erläutert und anschließend das aktuelle Anhörungsverfahren dargestellt. Danach erarbeite das Fachressort – mithin ein Ministerium – zunächst einen Richtlinienentwurf, welcher anschließend ohne die zusätzlichen Unterlagen, wie Muster und Formulare, an das Finanzministerium weitergeleitet werde. Das Finanzministerium prüfe den Entwurf dann und gebe dem Fachressort ggf. noch Hinweise und Änderungsempfehlungen, welche das Fachressort einarbeite. Anschließend erteile das Finanzministerium gegenüber dem Fachressort das Einvernehmen zu dem ggf. noch geänderten Entwurf. Erst danach werde dieser zusammen mit allen weiteren Unterlagen, wie Mustern und Formularen, an den Landesrechnungshof gemäß § 103 LHO zur Prüfung weitergeleitet. Dabei bestehe ein zeitliches Problem darin, dass die Ministerien die Richtlinienentwürfe nicht unmittelbar, sondern oft erst Wochen nach dem durch das Finanzministerium erteilten Einvernehmen an den Landesrechnungshof weiterleiten würden. Anschließend müsse der Landesrechnungshof die Unterlagen noch prüfen und bewerten, um letztlich sein Einvernehmen, ggf. auch mit Bedingungen, zu erteilen oder dieses zu verweigern. Erst nach der Erteilung des Einvernehmens des Landesrechnungshofes und im Falle des Einvernehmens mit Bedingungen erst nach der Erfüllung der Bedingungen könne die Förderrichtlinie veröffentlicht werden und in Kraft treten.

Um dieses Anhörungsverfahren insgesamt zeitlich straffen zu können, hat der Landesrechnungshof vorgeschlagen, dass das Finanzministerium künftig die Richtlinienentwürfe gleich nach der Vorlage dieser durch das Fachressort an den Landesrechnungshof weiterleiten könnte. Dann könnte der Landesrechnungshof seine Hinweise oder auch Bedingungen in Bezug auf das Einvernehmen unmittelbar gegenüber dem Finanzministerium artikulieren und dieses wiederum die entsprechenden Anmerkungen bei seiner eigenen Bewertung des Richtlinienentwurfs gleich mitberücksichtigen. Anschließend würde das Finanzministerium sein Einvernehmen sowie die Anmerkungen des Landesrechnungshofes an das Fachressort weiterleiten. Damit würde die bisher hintereinander ablaufende Beteiligung des Finanzministeriums und des Landesrechnungshofes entfallen, was entsprechend Zeit einsparen würde.

Der anwesende Vertreter des Finanzministeriums zeigte sich für diesen Vorschlag sehr aufgeschlossen. Zudem sprachen sich mehrere Ausschussmitglieder fraktionsübergreifend dafür aus, den Ablauf des Anhörungsverfahrens entsprechend dem Vorschlag des Landesrechnungshofes zu ändern und zu testen.

In einem zweiten Termin waren die Ausschussmitglieder von 12:30 Uhr bis 14:30 Uhr bei der DVZ M-V GmbH, um sich über die aktuelle Personalsituation, die Herausforderungen bei der Nachwuchsgewinnung und die Herausforderungen bei der Umsetzung der Digitalisierung zu informieren.

Zunächst wurde den Ausschussmitgliedern auf dem Parkplatz vor dem „Talent HUB“ durch zwei Mitarbeiter der DVZ M-V GmbH die Car-Forensik vorgestellt, mit der Daten aus einem PKW ausgelesen und gerichtsfest aufbereitet werden können. Anhand einer Fahrt eines Mitarbeiters mit einem Firmen-PKW wurde der Fahrtverlauf, inklusive der gewählten Strecke, Geschwindigkeit und Stopps, dargestellt. Ferner könnten in Abhängigkeit zum Alter des Fahrzeugs und der verbauten Technik auch weitere Feststellungen getroffen werden, wie beispielsweise das Beachten der Anschnallpflicht oder das Reagieren auf vom Kfz erkannte Verkehrsschilder, insbesondere Geschwindigkeitsschilder. Die Ausschussmitglieder zeigten sich von den technischen Möglichkeiten der Car-Forensik beeindruckt.

Zum Thema der IT-Security wurde seitens der DVZ M-V GmbH betont, dass die Bedrohungslage aktuell sehr hoch sei. Es gebe bis zu 250.000 neue Schadcodes pro Tag. Zudem würden in der jüngsten Vergangenheit immer mehr Angriffe auf staatliche Einrichtungen verzeichnet, während früher eher Einrichtungen der Privatwirtschaft das Ziel der Angriffe gewesen seien. In diesem Zusammenhang wurde auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es die IT-Sicherheit nicht „zum Nulltarif“ geben könne, mögliche Schäden durch erfolgreiche Angriffe aber um ein Vielfaches teurer wären. Bedauert wurde seitens der DVZ M-V GmbH, dass bisher noch kein IT-Sicherheitsgesetz des Landes verabschiedet worden sei, zudem stehe auch noch die Novellierung des DVZ-Gesetzes an.

Seitens des Vertreters des Innenministeriums wurde erklärt, dass der Entwurf eines entsprechenden Informationssicherheitsgesetzes, welches noch weitreichender sei als ein reines IT-Sicherheitsgesetz, aktuell innerhalb des Ministeriums geprüft werde und noch im Laufe des Jahres 2024 die Ressortbeteiligung erfolgen solle.

Des Weiteren wurden die Ausschussmitglieder über das Verwaltungsnetz für Mecklenburg-Vorpommern „CN-LAVINE“ informiert, welches sowohl für die Kommunikation zwischen den Verwaltungen im Land, aber auch für die Sicherheit wichtig sei.

In Bezug auf die Personalsituation wurde seitens der DVZ M-V GmbH ausgeführt, dass bekanntlich überall ein Mangel an IT-Fachkräften bestehe. Die bestehende Fachkräftelücke werde sich deutschlandweit bis zum Jahr 2040 sogar noch vervierfachen. Dennoch sei es der DVZ M-V GmbH im Jahr 2023 gelungen 108 neue Beschäftigte einzustellen. So beachtliche diese Zahl auch sei, müsse allerdings auch berücksichtigt werden, dass es durchschnittlich 100 offene Stellen in der DVZ M-V GmbH durchweg gebe. Aus diesem Grunde werbe man auf den verschiedensten Kanälen und Ebenen um neue Kolleginnen und Kollegen. Darüber hinaus habe man aber auch ein eigenes Ausbildungszentrum, das sogenannte „Talent-HUB“. Aktuell habe die DVZ M-V GmbH 45 Auszubildende bzw. dual Studierende.

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