Am Donnerstag (4. Juli 2024) hat der Finanzausschuss seine voraussichtlich letzte Ausschusssitzung vor der Parlamentarischen Sommerpause durchgeführt. Da nunmehr auch schon in etwa die Hälfte der 8. Wahlperiode vorüber ist, bietet sich ein Blick auf die Zahlen und Fakten zur bisherigen Arbeit des Finanzausschusses an.
Im Finanzausschuss wurden seit Beginn der 8. Wahlperiode insgesamt 2.004 Ausschussdrucksachen an die Ausschussmitglieder teils nur zu deren Informationen und teils auch zur Beratung und/oder Beschlussfassung verteilt. In diesem Zusammenhang kann darauf hingewiesen werden, dass am Ende der 7. Wahlperiode insgesamt nur 1.788 Ausschussdrucksachen im Finanzausschuss verteilt wurden. Dass dieser Wert schon zur Halbzeit der 8. Wahlperiode deutlich überschritten wurde, ist unter anderem auch darauf zurückzuführen, dass im Landtag nunmehr sechs Fraktionen vertreten sind, was letztlich auch zu einem Mehr an Anträgen und Informationsbegehren führt.
Der Finanzausschuss des Landtages Mecklenburg-Vorpommern hat seit seiner konstituierenden Sitzung bisher insgesamt 69 Sitzungen durchgeführt.
In diesen 69 Sitzungen haben die Mitglieder des Finanzausschusses insgesamt 28 Expertengespräche und Anhörungen durchgeführt. Ferner hat der Finanzausschuss insgesamt 13 Gesetzentwürfe federführend und weitere 19 Gesetzentwürfe mitberatend behandelt. Darüber hinaus wurden 9 Unterrichtungen federführend beziehungsweise 4 Unterrichtungen mitberatenden bearbeitet.
Des Weiteren haben sich die Ausschussmitglieder regelmäßig durch die verschiedenen Ressorts der Landesregierung auf der Grundlage von entsprechenden Anträgen der einzelnen Fraktionen zu vielfältigen Themen berichten lassen.
Im Ergebnis seiner Beratungen hat der Finanzausschuss bisher in der 8. Wahlperiode federführend insgesamt 38 Beschlussempfehlungen zu Gesetzentwürfen, zu Unterrichtungen, aufgrund eines gesetzlichen Auftrags sowie in einem Fall zu einem Antrag einer im Landtag vertretenden Fraktion erarbeitet und dem Landtag zur Beschlussfassung zugeleitet.
Darüber hinaus hat die Landesregierung dem Finanzausschuss bisher 114 Anträge zur Beratung und Beschlussfassung zugeleitet. Hierbei handelt es sich um Sachverhalte, bei denen ein Zustimmungs- oder Einwilligungsvorbehalt des Finanzausschusses gesetzlich normiert ist. Daneben hat zudem der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Mecklenburg-Vorpommern 6 Anträge zu dessen Stellenplan und zur Entsperrung von Personalausgaben dem Finanzausschuss zur Entscheidung vorgelegt.
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