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Erklärung der Landtagsverwaltung zu Vorwürfen gegen den Haussicherheitsdienst des Landtages Mecklenburg-Vorpommern

Im Internet wird seit knapp zwei Wochen öffentlich der Vorwurf erhoben, es habe Fehlverhalten des Haussicherheitsdienstes des Landtages gegeben. Dazu hat die Landtagsverwaltung heute eine Erklärung abgegeben. Hier gelangen Sie zur Presseerklärung.

Im Internet wird seit knapp zwei Wochen öffentlich der Vorwurf erhoben, es habe Fehlverhalten des Haussicherheitsdienstes des Landtages gegeben. Konkret geht es darum, dass sich Personen unter Mithilfe von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung unrechtmäßig im Haus aufgehalten haben sollen. Auch der Plenarsaal soll unrechtmäßig betreten worden sein.

Die Landtagsverwaltung hat diese Vorwürfe umfassend und gründlich geprüft. Es haben sich keinerlei Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Behauptungen zutreffen. Im Zuge der Prüfung wurde der Urheber der Vorwürfe aufgefordert, seine Behauptungen zu belegen. Dies hat er bis heute nicht getan.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Haussicherheitsdienstes der Landtagsverwaltung sehen sich seit der Veröffentlichung dem offensichtlich unbegründeten Verdacht ausgesetzt, gegen ihre Dienstpflichten verstoßen zu haben. Die aus dem öffentlichen Interesse resultierende Medienberichterstattung hat überdies zu zahlreichen Reaktionen Dritter geführt, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zusätzlich belastet haben.

Die Landtagsverwaltung lässt dem Urheber der Vorwürfe deshalb eine strafbewehrte Unterlassungsaufforderung zukommen. Er wird darin aufgefordert, die genannten Vorwürfe zu unterlassen und die von ihm verantworteten Veröffentlichungen im Internet zu löschen. Zudem behält sich die Landtagsverwaltung vor, Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Schwerin wegen Verleumdung bzw. übler Nachrede zu stellen.

Landtagsdirektor Armin Tebben: „Die rechtlichen Schritte sind notwendig geworden, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Haussicherheitsdienstes vor offensichtlich unberechtigten Vorwürfen zu schützen.“

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