Der Finanzausschuss des Landtages hat am 28. September 2023 von 9:00 Uhr bis kurz nach 16:00 Uhr insgesamt vier öffentliche Anhörungen zum Entwurf des Doppelhaushaltes 2024/2025 durchgeführt.
Anhörung zu den Vorlagen zum Entwurf des Haushalts 2024/2025 auf den Drucksachen 8/2398, 8/2399 und 8/2400 und insbesondere zu dem Thema „Verlässlichkeit der Mittelfristigen Finanzplanung im Hinblick auf die prognostizierten Handlungsbedarfe, die aktuelle Steuergesetzgebung der Bundesregierung und die konjunkturelle Entwicklung“
In der ersten Anhörung hat der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern (BdSt) in Bezug auf die Mittelfristige Finanzplanung (MFP) und den Entwurf des Haushaltsgesetzes 2024/2025 kritisch angemerkt, dass sich aus seiner Sicht einmal mehr zeige, dass die Versäumnisse der vergangenen Jahre dazu geführt hätten, dass Probleme nach hinten verlagert, aber nicht gelöst würden. Nach jetzigem Stand seien selbst unter der Prämisse, dass alle im Gesetzentwurf gemachten Prognosen so oder gar günstiger eintreffen würden, nur noch für den Haushalt 2024/2025 die offenen Handlungsbedarfe durch einen Rückgriff in die allgemeine Rücklage aufzulösen. Schon für die weiteren Finanzplanungsjahre sei dies nur dann noch möglich, wenn der Haushalt 2023 strukturell starke Verbesserungen ausweisen würde, was bis dato aus Sicht des BdSt jedoch nicht absehbar sei. Vor diesem Hintergrund hat der BdSt mehrfach betont, dass das Land „blank“ dastehe und sich dafür nicht allein auf die unterdurchschnittliche konjunkturelle Entwicklung Mecklenburg-Vorpommerns in Zeiten der Krise berufen könne. Diese Entwicklung habe letztlich Ursachen, die in der zurückliegenden Politik zu finden seien. Es fehle bislang eine langfristige Strategie zur Landesentwicklung, die den Wirtschaftsstandort Mecklenburg-Vorpommern stärke. Ferner hat sich der BdSt für die Beibehaltung der Einhaltung der Schuldenbremse ausgesprochen.
Der Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern hat in seiner schriftlich eingereichten Stellungnahme in Bezug auf die MFP auf Drucksache 8/2398 ausgeführt, dass auf Seite 11 der Drucksache unter Ziffer 4.4 über die positive Entwicklung der kommunalen Finanzausstattung berichtet werde. Die dort dargestellten Entwicklungen seien zwar korrekt, allerdings werde nicht hinreichend dargelegt, worauf diese im Wesentlichen beruhen würden. Hauptgrund für die positive Entwicklung seien aus Sicht des Landkreistages Mecklenburg-Vorpommern die kommunalen Steuereinnahmen und nicht etwa die Landeszuweisungen. Während die kommunalen Steuereinnahmen in den letzten Jahren seit 2012 durchschnittlich um rund 5,8 Prozent jährlich gewachsen seien, seien die Landeszuweisungen im gleichen Zeitraum lediglich um 3,3 Prozent jährlich angestiegen. In der Vergangenheit habe sich vor allem die kommunale Ebene als Garant für eine wirtschaftliche Entwicklung im ländlichen Raum bewährt. Spiegelbildlich seien die kommunalen Steuereinnahmen in den letzten zehn Jahren seit 2012 stärker gewachsen als die Einnahmen des Landes aus Steuern, Bundesergänzungszuweisungen und Länderfinanzausgleich und zwar durchschnittlich um rund 5,8 Prozent jährlich. Die Einnahmen des Landes aus Steuern, Bundesergänzungszuweisungen und Länderfinanzausgleich entwickelten sich dagegen seit 2012 durchschnittlich nur um rund 3 Prozent jährlich. Daher seien die Investitionen auf kommunaler Ebene aus Sicht des Landkreistages Mecklenburg-Vorpommern offenbar zielgenauer und effektiver als Investitionen des Landes.
Anhörung zu den Vorlagen zum Entwurf des Haushalts 2024/2025 auf den Drucksachen 8/2398, 8/2399 und 8/2400 und insbesondere zu dem Thema „Entwicklung des Personalbedarfs in den Finanzämtern“
In der zweiten Anhörung hat der Steuerberaterverband Mecklenburg-Vorpommern unter anderem ausgeführt, dass sich nach der Einführung des Homeoffice-Modells innerhalb der Finanzverwaltung gezeigt habe, dass viele Heimarbeitsplätze der Beschäftigten nur unzureichend ausgestattet seien. Einerseits sei die telefonische Erreichbarkeit deutlich schlechter gewährleistet gewesen, als es im Finanzamt der Fall gewesen sei. Ferner könnten die Mitarbeiter der Finanzverwaltung im Homeoffice nicht auf den gleichen Datenumfang zugreifen wie bei der Arbeit im Finanzamt. Des Weiteren hat der Steuerberaterverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. betont, dass den Erklärungen, die durch die steuerberatenden Berufe eingereicht würden, mehr Vertrauen geschenkt werden sollte. Die Parameter des Risikomanagementsystems der Finanzverwaltung sollten daher auf die Fälle, die durch einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe betreut würden, gesondert eingestellt werden, da hier davon ausgegangen werden könne, dass Angaben mit erhöhter Sorgfalt und Fachexpertise erstellt würden. Die Anzahl an Rückfragen könnte so stark minimiert werden. Zudem würde eine Erhöhung von Toleranzwerten, ab der das Risikomanagementsystem eine Aussteuerung der Erklärungen zur manuellen Nachbearbeitung erzeuge, zu mehr automatisierbareren Bearbeitungen der Erklärungen führen und damit das Besteuerungsverfahren beschleunigen. Zumindest könnte dies für über den Steuerberater eingereichte Erklärungen der Steuerpflichtigen umsetzbar sein, ohne das Steueraufkommen zu gefährden.
Die Deutsche Steuergewerkschaft (DSTG) hat unter anderem ausgeführt, dass die Corona-Pandemie, die anschließenden einschneidenden Krisen und das Projekt Grundsteuer der Steuerverwaltung ein gewaltiges Mehr an Arbeit und die Kolleginnen und Kollegen an den Rand ihrer Leistungsfähigkeit gebracht hätten. Dies liege vor allem darin begründet, dass seit Jahrzehnten die Steuerverwaltung deutlich unter dem Soll laut Personalbedarfsberechnung ausgestattet sei. Auf die Frage nach Möglichkeiten zur Steigerung der Attraktivität der Ausbildung in der Finanzverwaltung hat die DSTG ausgeführt, dass die Gesamtdauer der Ausbildung zum Finanzwirt bereits attraktiv sei. In keinem anderen Ausbildungsberuf sei ein Abschluss nach einer 2-jährigen Ausbildungsdauer zu erreichen. Eine frühere Ausschreibung würde aus Sicht der DSTG die mögliche Bewerberzahl erhöhen. Aktuell nicht förderlich sei hingegen die Bezahlung, die mangelhafte Ausstattung mit Gesetzestexten und die Dauer der täglichen Arbeitszeit. In Bezug auf die Frage, ob Veränderungen in der Organisation der deutschen Finanzverwaltung geeignet beziehungsweise erforderlich wären, um deren Effizienz zu verbessern, hat die DSTG erklärt, dass eine Möglichkeit, mit einer Organisationsveränderung die Effektivität der Finanzverwaltung zu steigern, die Einführung einer Bundessteuerverwaltung wäre. Insbesondere aufwendige Abstimmungsprozesse zwischen dem Bund und den 16 Ländern würden dadurch in Gänze entfallen.
Anhörung zu den Vorlagen zum Entwurf des Haushalts 2024/2025 auf den Drucksachen 8/2398, 8/2399 und 8/2400 und insbesondere zu dem Thema „Entwicklung der Pensionslasten durch die im Landesdienst befindlichen Beamten und mögliche Deckungsquellen“
In der dritten Anhörung hat der Beamtenbund (dbb m-v) unter anderem ausgeführt, dass die demografische Entwicklung immer stärker werdende Auswirkungen auf die personelle Ausstattung der Landesverwaltung habe. Die Kompensation aller altersbedingten Abgänge werde zudem nicht möglich sein. Der Haushalt 2024/2025 versuche daher, erste Schritte zur Vorsorge zu treffen. Das sei aus den Ausgabensteigerungen bei den Personalausgaben ersichtlich und aus Sicht des dbb m-v auch notwendig, um als Arbeitgeber beziehungsweise Dienstherr einerseits attraktiv für das Bestandspersonal zu bleiben und andererseits interessant für die Akquise junger Leute zu sein. Es sei darüber hinaus unabdingbar, die Digitalisierung voranzutreiben, um die Aufgaben der Zukunft mit weniger Personal verwirklichen zu können. Hinsichtlich der künftigen Versorgungsausgaben hat der dbb m-v eingeschätzt, dass Mecklenburg-Vorpommern eine relativ niedrige Belastung des Haushaltes durch Versorgungsausgaben verzeichne. Zwar würden diese Ausgaben zukünftig steigen, mit den Instrumenten „Versorgungsfonds“ und „Versorgungsrücklage“ sei demgegenüber aber auch rechtzeitig und auskömmlich durch das Land Vorsorge getroffen worden.
Anhörung zu den Vorlagen zum Entwurf des Haushalts 2024/2025 auf den Drucksachen 8/2398, 8/2399 und 8/2400 und insbesondere zu dem Thema „finanzielle Umsetzung der verschiedenen Maßnahmen zur beschleunigten Umsetzung der Moorwiedervernässung, insbesondere die Umwandlung des Sondervermögens Landwirtschaft“
In der vierten Anhörung hat der Familienbetriebe Land und Forst Mecklenburg-Vorpommern e. V. zum Sondervermögen zur Förderung des natürlichen Klimaschutzes und zur Förderung der Landwirtschaft ausgeführt, dass man den Ansatz, Natur- und Klimaschutz planungssicher zu finanzieren und in seiner Umsetzung möglich zu machen, für den prinzipiell richtigen Ansatz halte. Das bisherige Sondervermögen Landwirtschaft habe sich entsprechend des ihm bisher zugedachten Zweckes zur Förderung der Agrarstruktur in Mecklenburg-Vorpommern im Wesentlichen bewährt. Die Erweiterung des Sondervermögens um die Aufgabe der Förderung des natürlichen Klimaschutzes könnte aus Sicht eines land- und forstwirtschaftlichen Fachverbandes zwar auf den ersten Blick als potentielle Verkürzung der Mittel für den unmittelbaren Bereich Land- und Forstwirtschaft angesehen werden, werde aber dennoch durch den Familienbetriebe Land und Forst Mecklenburg-Vorpommern e. V. gleichwohl als richtig erachtet, da insbesondere der mit der Erweiterung des Sondervermögens Landwirtschaft bezweckte Moorschutz beziehungsweise die bezweckte Wiedervernässung derzeit landwirtschaftlich bewirtschafteter Moorstandorte nur kooperativ und gemeinsam mit der Land- beziehungsweise Forstwirtschaft gelöst werden könne. Insofern erscheine eine Zusammenfassung des natürlichen Klimaschutzes und der Förderung der Landwirtschaft in einem Sondervermögen durchaus naheliegend. Der in der Begründung zu § 12 Absatz 5 des Gesetzentwurfes hervorgehobene privatrechtliche und kooperative Ansatz, Flächen durch das Sondervermögen von betroffenen Betrieben anzukaufen beziehungsweise mit diesen zu tauschen, wurde ausdrücklich begrüßt. Gerade im Hinblick auf die engen Zeitvorgaben zur Umsetzung der CO2-Einsparungsziele für den Sektor Landwirtschaft erscheine ein kooperativer und freiwilliger – im Wesentlichen unbürokratischer – Ansatz der einzig zielführende zu sein. In Bezug auf die Frage nach den Möglichkeiten einer wirtschaftlichen Nutzung wiedervernässter Flächen wurde ausgeführt, dass eine wirtschaftliche Vermarktung von Paludikulturen derzeit kaum Aussicht auf Erfolg habe, da es an einem entsprechenden Markt fehle. Eine Privilegierung im Rahmen der Errichtung von Freiland-PV-Anlagen könnte hingegen technisch ohne Weiteres umgesetzt werden und somit die Erträge, die auf den Flächen erzielt werden könnten, erhöhen.
Der Landesverband der Wasser- und Bodenverbände Mecklenburg-Vorpommern (WBV M-V) hat den Entwurf des Haushaltsgesetzes 2024/2025 hinsichtlich der die Maßnahmen des Klimaschutzes unterstützenden § 8 Absatz 24 sowie § 12 Absatz 4 und 5 ausdrücklich begrüßt. Darüber hinaus wurde aber nachdrücklich darum gebeten, freiwerdende Mittel aus § 17 Absatz 12 des Gesetzentwurfes wasser- und klimaschützenden Maßnahmen, denen oberflächenwassernutzende und -schützende Aspekte innewohnen, zuzuführen. Ferner sei der WBV M-V der Auffassung, dass die Mittel, die jetzt einmalig dem Sondervermögen Landwirtschaft zugeführt und für Maßnahmen des Klimaschutzes eingesetzt würden, nicht ausreichten, um das vom Land gesteckte Klimaziel der Treibhausgasneutralität bis 2040 zu erreichen. Es sei aus Sicht des WBV M-V daher notwendig, das Sondervermögen weiter aufzustocken und dauerhaft mit Finanzmitteln auszustatten. In Bezug auf die Frage, welche wirtschaftlichen Chancen und Risiken bei der Wiedervernässung von Mooren bestünden, hat der WBV M-V erläutert, dass zu den Chancen zähle, dass funktionsfähig wiedervernässte Moore oder Feuchtgebiete wasserwirtschaftlich für Starkregen einen Retentionsraum bieten und in Trockenzeiten das fehlende Wasserdargebot wenigstens teilweise ausgleichen könnten. Ferner könne es weiter zu einer Erhöhung des Grundwasserzustroms kommen, da Niederschlagswasser zurückgehalten werde. Es würden auch neue Lebensräume geschaffen und damit die Biodiversität erhöht. Die Vernässung von Mooren habe unbestritten klimaschützende Wirkung und führe damit auf lange Sicht zur Verminderung der Klimafolgekosten. Zu den Risiken einer Moorwiedervernässung gehöre allerdings, dass im Rahmen von Vernässungen Schäden an der Infrastruktur nicht auszuschließen seien. Gewässer, die die Moorkörper durchquerten, könnten durch hohe Wasserstände nur erschwert unterhalten werden. Wirtschaftliche Nutzungen seien auf die seit Jahrzehnten eingestellten niedrigeren Wasserstände eingestellt, Schutzmaßnahmen der errichteten Infrastruktur vor Schäden aufgrund veränderter Wasserstände seien daher möglicherweise erforderlich.
Das Greifswald Moor Centrum hat unter anderem ausgeführt, dass ein Sondervermögen zur Förderung des natürlichen Klimaschutzes dazu beitrage, Klimaschutz auf Moorböden in Mecklenburg-Vorpommern voranzubringen. Mittelfristig erscheine eine Aufstockung der Mittel aus Sicht des Greifswald Moor Centrums aber notwendig. In Bezug auf die Frage, welche wirtschaftlichen Chancen und Risiken bei der Wiedervernässung von Mooren bestünden, hat das Greifswald Moor Centrum erklärt, dass zu den Risiken für landwirtschaftliche Einzelbetriebe sowie Flächeneigentümer kurzfristig der Wertverlust der Fläche sowie Opportunitätskosten gehörten. Zudem gebe es bei Paludikulturen noch unklare Absatzstrukturen und -preise sowie offene pflanzenbauliche und Flächenmanagement-Fragen und damit verbundene Kosten. Für mögliche Abnehmer von Paludi-Biomassen gebe es das Risiko von Lieferunsicherheiten, insbesondere zu Beginn, wenn erst wenige Flächen für die Rohstofflieferung bereitstünden. Zu den Chancen gehörten einzelwirtschaftliche Vorteile für den Landwirt oder den Flächeneigentümer, wenn die CO2-Bepreisung eingeführt werde. Ferner sei der zukünftige Rohstoffbedarf in vielen Produktionsbereichen angesichts der Dekarbonisierung der Wirtschaft zu berücksichtigen, da der Rohstoff Holz bereits weitestgehend ausgelastet sei. Volkswirtschaftlich gesehen liege die klare Chance in der Reduktion der gesellschaftlichen Kosten, die durch die weitergeführte Entwässerung entstünden und dann auch durch den Landeshaushalt getragen werden müssten, beispielsweise bei Schäden an Infrastrukturen.
Aus Sicht des Bauernverbandes Mecklenburg-Vorpommern e. V. sei die Übertragung des Landwirtschaftssondervermögens auf ein Sondervermögen mit anderen, sogar gegenteiligen Zwecken als die der Landwirtschaftsförderung unzulässig und im Übrigen nicht geeignet, Klimaschutz zu betreiben. Aus diesem Grund hat der Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. das neue Sondervermögen ausdrücklich abgelehnt und die Beibehaltung in der jetzigen Form gefordert. Das landwirtschaftliche Sondervermögen sei bei seiner Errichtung mit den Einnahmen aus den Verkäufen der ehemaligen Landesdomänen in Mecklenburg-Vorpommern und der landeseigenen Flächen im Kreis Herzogtum Lauenburg gespeist worden. Der damalige Landtag habe diesen Verkäufen unter der Maßgabe zugestimmt, dass aus den Nettoverkaufserlösen ein Zweckvermögen zur Förderung und Entwicklung der landwirtschaftlichen Strukturen geschaffen und dafür verwendet werde. Der Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. sehe die Erforderlichkeit, auch für künftige Herausforderungen in der Landwirtschaft auf finanzielle Mittel des Sondervermögens zurückgreifen zu können. Zudem hat er grundsätzlich in Frage gestellt, dass die Wiedervernässung von Mooren in einer Größenordnung wie in Mecklenburg-Vorpommern durch begrenzte Mittel erfolgen und gelingen könne. Mecklenburg-Vorpommern verfüge über circa 287.900 Hektar Moorflächen. Viele der Moorflächen seien regional zusammenhängend vorhanden. Eine Wiedervernässung nur allein der landwirtschaftlich genutzten Flächen sei gleichbedeutend mit einem Strukturwandel in den Regionen, sie bedeute erhebliche Eingriffe in die Kulturlandschaft, in die Landbewirtschaftung und damit in die landwirtschaftlichen Unternehmen. Nach Einschätzung des Bauernverbandes Mecklenburg-Vorpommern e. V. sei es illusorisch, dass ein Sondervermögen in der hier angedachten Form und in der derzeitigen Mittelausstattung mit zunächst 15 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt geeignet sei, Klimaschutzmaßnahmen in dieser Dimension umzusetzen. Der Finanzbedarf für den Ankauf landwirtschaftlich bewirtschafteter Moorflächen betrage mindestens 1,67 Milliarden Euro, wenn man von 167.000 Hektar und einem Wert von 10.000 Euro je Hektar ausgehe. Sofern das Land dennoch daran festhalten sollte, finanzielle Mittel für Klimaschutzmaßnahmen bereit zu stellen, fordert der Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. hierfür nachdrücklich die Einrichtung eines eigenen, vom Landwirtschaftssondervermögen getrennten Sondervermögens. Insofern sollte aus Sicht des Bauernverbandes Mecklenburg-Vorpommern e. V. der Artikel 4 des Haushaltsbegleitgesetzes 2024/2025 insgesamt gestrichen werden.
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