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Finanzausschuss hörte Sachverständige zum Haushaltsentwurf an

  • Der Finanzausschuss führt eine öffentliche Anhörung zum Haushaltsbegleitgesetz im Plenarsaal durch © Landtag M-V
  • Der Finanzausschuss befragt den Bund der Steuerzahler zur Mittelfristigen Finanzplanung 2025-2030 des Landes © Landtag M-V
  • Der Finanzausschuss hört Sachverständige zum Haushaltsgesetz 2026/2027 an © Landtag M-V
  • Die Tribüne war während der Anhörung zum Haushaltsbegleitgesetz gut mit Gästen besetzt © Landtag M-V

Der Finanzausschuss des Landtages hat am 6. Oktober 2025 in drei öffentlichen Anhörungen externe Sachverständige zum Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2026/2027 auf Drucksache 8/5199, zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 2026/2027 auf Drucksache 8/5200 und zur Mittelfristigen Finanzplanung 2025 bis 2030 auf Drucksache 8/5198 angehört. 

Auch wenn einige der seitens der im Finanzausschuss vertretenen Fraktionen/Gruppe benannten Anzuhörenden zwar, insbesondere aus terminlichen Grünen, nicht an den Anhörungen in Präsenz teilnehmen konnten, haben sie dem Finanzausschuss jedoch schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Fragestellungen zugeleitet.

In der Anhörung zum Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2026/2027 hat der Vertreter des Landkreistages Mecklenburg-Vorpommern e. V. unter anderem erklärt, dass der vorliegende Gesetzentwurf sehr wichtig sei, da er mit den Artikeln 4, 5 und 12 erstmals den Versuch unternehme, zu einer Kostendämpfung in den von großen Ausgabensteigerungen betroffenen Bereichen der Sozialhilfe, des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) sowie der Kindertagesförderung zu kommen. Bei einer weiter fortschreitenden Erhöhung der Ausgaben in diesen Bereichen würde es aus Sicht des Landkreistages Mecklenburg-Vorpommern e. V. bereits ab 2026 dazu kommen, dass eine Finanzierung dieser Leistungen bei allen Landkreisen nur noch mit Hilfe von Krediten möglich wäre, die nachfolgende Generationen mit Zinsen zurückzahlen müssten. Zwar seien die Maßnahmen in den Artikeln 4, 5 und 12 des Gesetzentwurfes grundsätzlich geeignet, erste notwendige Schritte einzuleiten, um Kostenreduzierungen zu erreichen, allerdings würden die geplanten Maßnahmen allein nicht ausreichen. Vielmehr müsse das Land auch die Landeszuweisungen an die Landkreise derart erhöhen, dass sich deren Einnahmesituation deutlich verbessere.

Der Vertreter der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern e. V. (LIGA) hat zunächst moniert, dass die Landesregierung keine Verbandsanhörung im Vorfeld der Einreichung des Gesetzentwurfes beim Landtag durchgeführt hatte und sich die LIGA daher nicht schon im Vorfeld habe mit einer Stellungnahme einbringen können. Im Rahmen der Anhörung im Finanzausschuss hat die LIGA dann insbesondere den Artikel 12 des Gesetzentwurfes, welche die Änderungen am Kindertagesförderungsgesetz (KiföG) beinhaltet, in Gänze abgelehnt. Dabei wurde in besonderem Maße der neue § 24a Absatz 2a Satz 3 KiföG moniert, wonach bei den zu berücksichtigenden Personalkosten nur diejenigen Kostenbestandteile anzuerkennen wären, die vom Träger der Kindertageseinrichtung auch tatsächlich an das Personal ausgezahlt werden. Nach Ansicht der LIGA würde diese Gesetzesformulierung bedeuten, dass weder die Sozialabgaben noch Fortbildungskosten oder Beiträge zur Berufsgenossenschaft berücksichtigt werden würden.

Insoweit haben mehrere Ausschussmitglieder signalisiert, dass man diese Formulierung im Gesetzestext noch einmal prüfen und ggf. noch anpassen werde.

Der Vertreter der Universitätsmedizin Rostock (UMR) hat die mit Artikel 2 des Gesetzentwurfes geplante Änderung am Landeshochschulgesetz, wonach die Universitätsmedizinen die Bauherreneigenschaft erhalten sollen, ausdrücklich begrüßt. Nach seiner Einschätzung schafft die gesetzliche Änderung auch die Möglichkeit zur Beschleunigung von Bauvorhaben. Insgesamt sei eine mögliche Beschleunigung aber auch davon abhängig, wie am Ende die noch zu erarbeitende Geschäftsordnung des geplanten Gewährträgerausschusses ausgestaltet werde.

In der Anhörung zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 2026/2027 sowie insbesondere zu den Einzelplänen 05 (Ministerium für Finanzen und Digitalisierung), 11 (Allgemeine Finanzverwaltung) und 12 (Hochbaumaßnahmen des Landes) war ein Schwerpunkt der Beratung die Finanzausstattung der kommunalen Ebene. Hierzu hat der 2. Stellvertreter des Landrates im Landkreis Vorpommern-Greifswald eingangs darauf verwiesen, dass die Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern eine angemessene Finanzausstattung für die kommunale Ebene vorschreibe. Insoweit sei das Land mit dem Finanzausgleichsgesetz in den letzten Jahren auch auf einem guten Weg gewesen, allerdings sei in den kommenden zwei bis drei Jahren damit zu rechnen, dass mindestens 2/3 der Gemeinden in eine Haushaltsnotlage kommen würden. Dabei bestehe letztlich weniger ein Einnahme- als vielmehr einen Ausgabenproblem, da gerade im Bereich Soziales und Kindertagesförderung enorme Ausgabensteigerungen zu verzeichnen seien. Diese Bereiche würden beim Haushalt des Landkreises Vorpommern-Greifswald zwischenzeitlich rund 80 Prozent des Haushaltsvolumens ausmachen. Ferner hat der 2. Stellvertreter des Landrates darauf hingewiesen, dass der Gleichmäßigkeitsgrundsatz nicht für den übertragenen Wirkungskreis gelte und in diesem Aufgabenbereich eigentlich das Land zu 100 Prozent die Kosten tragen müsste. 

Der Vertreter der Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH hat ferner ausgeführt, dass im Haushaltsentwurf verschiedene Herausforderungen, wie etwa der demografische Wandel, dargestellt wurden, aber andere Aspekte, wie etwa der Klimawandel, fehlen würden. Auch würden sich nicht alle erkannten und im Haushaltsgesetzentwurf aufgeführten Herausforderungen in den jeweiligen Haushaltsansätzen widerspiegeln. Insoweit wurde beispielhaft darauf verwiesen, dass zwar festgestellt werde, dass es in den kommenden Jahren weniger Kinder in den Kindertageseinrichtungen aufgrund geburtenschwacher Jahrgänge geben werde, aber dennoch die Zuweisungen des Landes für die Kindertagesförderung weiter ansteigen würden. Ferner werde zwar auf den bestehenden Fachkräftemangel verwiesen, welche die Nachbesetzung freiwerdender Stellen erschwere, dennoch würden die Personalausgaben in den Ansätzen weiter ansteigen. 

In der Anhörung zur Mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2025 bis 2030 des Landes Mecklenburg-Vorpommern, einschließlich der Investitionsplanung, hat die Vertreterin des Bundes der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern e. V. (BdSt) unter anderem ausgeführt, dass spätestens seit 2021 bekannt sei, dass das Land etwa aufgrund des demografischen Wandels strukturelle Probleme habe. Dennoch würde die Landesregierung aus Sicht des BdSt zu wenig unternehmen, um die Ausgaben zu priorisieren. Insoweit wurde allerdings auch eingeräumt, dass ein großer Teil der Ausgaben Pflichtaufgaben betreffen würden, bei denen nur wenig Handlungsspielraum bestehe. Über die Bereiche Personal und Verwaltung hinaus gebe es nur wenig Einsparpotenzial. Auch hat der BdSt die Modernisierungs- und Optimierungskonzepte (MOK) der Landesregierung zwar ausdrücklich begrüßt, jedoch auch darauf verwiesen, dass diese allein nicht ausreichen würden. Vielmehr müsse man auch darstellen, in welchen Ressorts man wie viele Stellen bis 2030 einsparen wolle. In diesem Zusammenhang hat der BdSt aber auch betont, dass er niemals Personaleinsparungen in den Bereichen Justiz, Polizei oder Schule fordern würde.

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