Der Untersuchungsausschuss zur Stiftung Klima- und Umweltschutz MV hat als Zeugen einen Mitarbeiter des Landesrechnungshofes Mecklenburg-Vorpommern, einen Mitarbeiter der Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern, einen Abteilungsleiter im Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern sowie einen früheren Abteilungsleiter im Bundeskanzleramt schriftlich befragt.
Die schriftlichen Zeugenaussagen sind im Ausschusssekretariat eingegangen. Jedermann hat nach § 14 Abs. 4 Satz 4 UAG M-V die Möglichkeit, einen Antrag auf Einsichtnahme in die Protokolle öffentlicher Sitzungen dieses Ausschusses, und damit auch in die schriftlichen Zeugenaussagen, in den Räumen des Ausschusssekretariates zu stellen, sofern ein berechtigtes Interesse gegeben ist. Über den Antrag entscheidet der Ausschussvorsitzende.
Personen, die bereits als Zeugen vom Untersuchungsausschuss benannt worden sind oder bei denen eine sachlich begründete Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie noch als Zeugen benannt werden, ist eine Einsichtnahme in bereits erfolgte schriftliche Zeugenaussagen so lange verwehrt, wie sie noch nicht selbst abschließend als Zeugen vernommen worden sind.