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Landesregierung übermittelt Bericht zu ordnungsbehördlichen und polizeilichen Maßnahmen

Plenarsaal des Landtages Mecklenburg-Vorpommern

Dem Landtag Mecklenburg-Vorpommern ist seitens der Landesregierung der Bericht gemäß § 48h Absatz 3 des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (SOG M-V) über durchgeführte Maßnahmen im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 zugeleitet worden.
Hier gelangen Sie zum Bericht.

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