Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat zwei Leitungspositionen in der Landtagsverwaltung ausgeschrieben. Zu besetzen sind die Dienstposten der Direktorin beziehungsweise des Direktors des Landtages sowie die Leitung der Abteilung Parlamentarische Dienste. Es handelt sich um jeweils ein Amt mit leitender Funktion, welches gemäß § 21 Abs. 1 LBG M-V zunächst im Beamtenverhältnis auf Probe übertragen wird.
Direktor/in (w/m/d) des Landtages
Die Direktorin beziehungsweise der Direktor leitet als ständige Vertretung der Landtagspräsidentin die Landtagsverwaltung und arbeitet an der Nahtstelle zwischen Politik und Verwaltung. Sie/Er trägt die Verantwortung für das gesamte Aufgabenspektrum der Landtagsverwaltung, das alle wesentlichen administrativen, wissenschaftlichen und technisch-organisatorischen Dienste umfasst, die der Landtag als Verfassungsorgan und die in das Parlament gewählten Mitglieder zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen. Dazu gehören auch die Verantwortlichkeit im Rahmen der funktionalen Nutzung des Schlosses sowie die Wahrnehmung der Bauherreneigenschaft für verschiedene Bau- und Bauunterhaltungsmaßnahmen. Der Dienstposten ist zum 1. Mai 2027 in Vollzeit zu besetzen.
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Leiter/in (w/m/d) der Abteilung Parlamentarische Dienste
Die Leitung der Abteilung Parlamentarische Dienste zeichnet verantwortlich für die personelle, organisatorische und fachliche Absicherung der Arbeit und Abläufe in den Referaten im Rahmen der Sicherstellung der Aufgabenerfüllung des Parlaments, seiner Gremien sowie der Mitglieder und der Fraktionen des Landtages. Der Dienstposten ist zum 1. April 2027 in Vollzeit zu besetzen.
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Weitere Informationen
Bewerbungen sind bis zum 28. August 2026 möglich. Ausführliche Angaben zu den Aufgaben, den Voraussetzungen und zum Bewerbungsverfahren finden Sie in den jeweiligen Stellenausschreibungen. Weitere Informationen zur Karriere in der Landtagesverwaltung stehen Ihnen auf der Karriere-Seite des Landtages Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung.