Nach rund 11-stündigen Beratungen ist am Mittwoch (24. Januar 2024) der erste von insgesamt drei Sitzungstagen des Landtages Mecklenburg-Vorpommern in der Woche gegen 21 Uhr zu Ende gegangen. Befasst haben sich die Abgeordneten mit 12 Tagesordnungspunkten. Die Sitzung begann kurz nach 10.00 Uhr mit der Aktuellen Stunde zum Thema „Vertrauen stärken – Zusammenhalt festigen – Demokratie verteidigen“ (auf Antrag der SPD).
Im Anschluss kam es zuerst zur „Wahl einer/eines Bürgerbeauftragten gemäß Artikel 36 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und § 5 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes“. Auf „Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE“ wurde dann Herr Dr. Christian Frenzel mehrheitlich vom Parlament angenommen. Als nächstes fand nach zweiter Lesung und Schlussabstimmung der von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachte Gesetzesentwurf „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Disziplinargesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ keine Mehrheit im Parlament.
Nach erster Lesung wurden die Gesetzesentwürfe „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesplanungsgesetzes (LPlG)“ und „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Kommunalverfassungsrechts“ der Landesregierung an die inhaltlich zuständigen Ausschüsse überwiesen. Gemäß der Geschäftsordnung des Landtages werden die Gesetzentwürfe spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt.
Angenommen hat das Parlament den Antrag des Finanzministers zum Thema „Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2022 - Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensübersicht -“ (Überweisung an Finanzausschuss) und den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema „Kirchen als Schutzräume respektieren – Kirchenasyl als christlich-humanitäre Tradition achten“ (geändert gemäß des Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE entsprechend der Ziffer I Nummern 1 bis 7 sowie der Ziffer II Nummern 1 und 2). Ebenfalls angenommen wurde den Antrag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE zum Thema „Open-Access-Strategie des Landes einrichten“ (Überweisung abgelehnt). Hingegen nicht durchsetzen konnten sich die Anträge der Fraktion der AfD „Rettet die Staatsbürgerschaft – Deutsche Pässe nicht verramschen“ und „Polnischer Affront gegen Schwesig“, sowie der Antrag der Fraktion der CDU „Gesetzliche Grundlagen schaffen – Gemeinsame Therapie und Rehabilitation von Minderjährigen und ihren Erziehungsberechtigten in der Suchtmedizin ermöglichen“.
Auf Antrag der Fraktion der FDP fand dann noch zum Thema „Gefährdung ungeborenen Lebens – Tut die Landesregierung genug gegen FASD?“ eine Aussprache statt.
Dem Landtag der 8. Wahlperiode gehören sechs Fraktionen an. Die Regierung tragenden Fraktionen von SPD und DIE LINKE stellen zusammen 43 der insgesamt 79 Abgeordneten des Landtages. Zur Opposition zählen 36 Abgeordnete - 13 Abgeordnete der Fraktion der AfD, 12 Abgeordnete der Fraktion der CDU, 5 Abgeordnete der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 5 Abgeordnete der Fraktion der FDP und eine fraktionslose Abgeordnete.
Die nächste Sitzung des Landtages im Plenarsaal des Schweriner Schlosses wurde für Donnerstag, den 25. Januar 2024 um 9:00 Uhr einberufen. Hier gelangen Sie zum Beschlussprotokoll.