Nach rund 11-stündigen Beratungen ist am Mittwoch (12. Juni 2024) der erste von insgesamt drei Sitzungstagen des Landtages Mecklenburg-Vorpommern in der Woche gegen 21:15 Uhr zu Ende gegangen. Befasst haben sich die Abgeordneten mit 14 Tagesordnungspunkten. Die Sitzung begann kurz nach 10:00 Uhr mit der Aktuellen Stunde zum Thema „30 Jahre Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, 75 Jahre Grundgesetz: Mecklenburg-Vorpommern in guter Verfassung“ (auf Antrag der Fraktion der SPD).
Im Anschluss wurden nach zweiter Lesung und Schlussabstimmung die von der Landesregierung eingebrachten Gesetzesentwürfe „Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung der Besoldungsstrukturen und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ (Beschlussempfehlung), „Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezügen 2024 und 2025 sowie zur Gewährung einer Sonderzahlung zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ (Beschlussempfehlung), "Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Sparkassengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern" (Beschlussempfehlung) und "Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag über die Flutung der Havelpolder und die Einrichtung einer gemeinsamen Schiedsstelle zwischen den Ländern Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und der Bundesrepublik Deutschland" (Beschlussempfehlung) entsprechend der jeweiligen Beschlussempfehlung angenommen.
Hingegen nicht durchsetzen nach zweiter Lesung und Schlussabstimmung konnten sich die von der Fraktion der AfD eingebrachten Gesetzesentwürfe „Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern“, „Entwurf eines Gesetzes zur Evaluation der Kinder- und Jugendbeteiligung in Mecklenburg-Vorpommern (Kinder- und Jugendbeteiligungsevaluationsgesetz – KiJuBEG M-V)“ und „Entwurf eines Gesetzes zur Integrationsförderung und Migrationsbegrenzung für Mecklenburg-Vorpommern (Integrationsförderungs- und Migrationsbegrenzungsgesetz für Mecklenburg-Vorpommern – IntMigG M-V)“.
Nach erster Lesung wurde der Gesetzesentwurf „Entwurf eines Gesetzes zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrages“ der Landesregierung an den Innenausschuss überwiesen, während sich der Gesetzesentwurf „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Lobbyregisters für Mecklenburg-Vorpommern (Lobbyregistergesetz Mecklenburg-Vorpommern – LobRG M-V)“ der Fraktion der AfD im Parlament nicht durchsetzen konnte. Gemäß der Geschäftsordnung des Landtages wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt.
Der Antrag der Fraktion der AfD „Entwurf einer Ersten Änderung der Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern der 8. Wahlperiode“ fand keine Mehrheit im Parlament und wird gemäß der Geschäftsordnung des Landtages spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt. Wiederrum der Antrag der Fraktionen der FDP, SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Entwurf zur Änderung der Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern der 8. Wahlperiode“ (hierzu Änderungsantrag der beantragenden Fraktionen) wurde mehrheitlich vom Parlament angenommen und an den Rechtsausschuss überwiesen. Außerdem konnte sich der Antrag der Fraktion der AfD „Beschluss und Bekenntnis zur Unabdingbarkeit zur Aufarbeitung der Entscheidungen und Maßnahmen der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Folgen“, der Antrag der Fraktion der CDU „Moratorium bei der Rückzahlung von Corona-Hilfen“ und der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Informationsfreiheit gewährleisten – Freien Zugang zu bei den Behörden vorhandenen Informationen sicherstellen“ nicht im Parlament durchsetzen.
Es fand auch auf Antrag der Fraktion DIE LINKE eine Aussprache zum Thema „Hände weg vom Streikrecht“ statt.
Dem Landtag der 8. Wahlperiode gehören sechs Fraktionen an. Die Regierung tragenden Fraktionen von SPD und DIE LINKE stellen zusammen 43 der insgesamt 79 Abgeordneten des Landtages. Die vier Oppositionsfraktionen zählen 36 Abgeordnete. 13 Abgeordnete der Fraktion der AfD, eine fraktionslose Abgeordnete (ehemalig Mitglied der AfD), 12 Abgeordnete der Fraktion der CDU, 5 Abgeordnete der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und 5 Abgeordnete der Fraktion der FDP.
Die nächste Sitzung des Landtages im Plenarsaal des Schweriner Schlosses wurde für Donnerstag, den 13. Juni 2024 um 9:00 Uhr einberufen. Hier gelangen Sie zum Beschlussprotokoll.