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Landtag beendet zweiten Sitzungstag Dezember 2023

Plenarsaal des Landtages Mecklenburg-Vorpommern

Nach rund 8 ½-stündigen Beratungen ist am Donnerstag (14. Dezember 2023) der zweite von insgesamt drei Sitzungstagen des Landtages Mecklenburg-Vorpommern in dieser Woche um ca. 17:30 Uhr zu Ende gegangen. Befasst haben sich die Abgeordneten mit insgesamt 14 Tagesordnungspunkten. Die Sitzung begann kurz nach 9:00 Uhr mit der Befragung der Landesregierung. Danach folgte die Eidesleistung des Mitglieds sowie des stellvertretenden Mitglieds des Landesverfassungsgerichtes und die Aktuelle Stunde zum Thema „Sofortiger Kurswechsel beim Bürgergeld – Fehlanreize vermeiden“ (auf Antrag der CDU).

Im Anschluss wurden nach zweiter Lesung und Schlussabstimmung die von der Landesregierung eingebrachten Gesetzesentwürfe „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kommunalen Versorgungsverbandsgesetzes“ (Beschlussempfehlung), „Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern“ (Beschlussempfehlung), „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vergabenachprüfungsgesetzes“ (Beschlussempfehlung), „Entwurf eines Gesetzes über die Öffnungszeiten von Verkaufsstellen für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Öffnungszeitengesetz – ÖffZG M-V)“ (Beschlussempfehlung) und „Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung von Rechtsvorschriften im Bereich der Sozialen Entschädigung in Mecklenburg-Vorpommern“ (Beschlussempfehlung) gemäß der jeweiligen Beschlussempfehlung angenommen. Der Gesetzesentwurf der Landesregierung „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kommunalen Standarderprobungsgesetzes“ wurde entsprechend der Ziffer 1 der jeweiligen Beschlussempfehlung unverändert angenommen, sowie die Beratung der Unterrichtung durch die Landesregierung „Dritter Abschlussbericht der Landesregierung zum Kommunalen Standarderprobungsgesetz 2018 bis 2023“, die entsprechend der Ziffer 2 der jeweiligen Beschlussempfehlung verfahrensmäßig als erledigt erklärt wurde. Auch der Gesetzesentwurf der Landesregierung „Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Aufarbeitungsbeauftragtengesetzes“ (Beschlussempfehlung) konnte sich entsprechend der jeweiligen Beschlussempfehlung im Parlament durchsetzen, während der Antrag der Fraktion der FDP „Aufarbeitung des SED-Unrechts stärken“ (Beschlussempfehlung) entsprechend der Ziffer 1 der Beschlussempfehlung als eine Entschließung angenommen, aber der Antrag entsprechend der Ziffer 2 der Beschlussempfehlung abgelehnt wurde. In Verbindung damit wurde auch die Beratung der Unterrichtung durch die Landesbeauftragte für Mecklenburg-Vorpommern, für die Aufarbeitung der SED-Diktatur, zum „Jahresbericht 2022“ (Beschlussempfehlung) entsprechend der Beschlussempfehlung verfahrensmäßig als erledigt erklärt.

Nach erster Lesung wurden die Gesetzesentwürfe „Entwurf eines Gesetzes über die Einrichtung interner Meldestellen für hinweisgebende Personen im kommunalen Bereich (Kommunales Hinweisgebermeldestellengesetz – KommHinMeldG M-V)“, „Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes“ und „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des E-Government-Gesetzes Mecklenburg-Vorpommern und zur Änderung weiterer Vorschriften“ der Landesregierung an die inhaltlich zuständigen Ausschüsse überwiesen. Der nach erster Lesung eingebrachte Gesetzesentwurf „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Kommunalverfassung“ der Fraktion der AfD wurde hingegen nicht überwiesen. Gemäß der Geschäftsordnung des Landtages werden die Gesetzentwürfe spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt.

Dem Landtag der 8. Wahlperiode gehören sechs Fraktionen an. Die Regierung tragenden Fraktionen von SPD und DIE LINKE stellen zusammen 43 der insgesamt 79 Abgeordneten des Landtages. Die vier Oppositionsfraktionen zählen 36 Abgeordnete. 13 Abgeordnete der Fraktion der AfD, eine fraktionslose Abgeordnete (ehemalig Mitglied der AfD), 12 Abgeordnete der Fraktion der CDU, 5 Abgeordnete der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und 5 Abgeordnete der Fraktion der FDP.

Die nächste Sitzung des Landtages im Plenarsaal des Schweriner Schlosses wurde für Freitag, den 15. Dezember 2023, um 9:00 Uhr einberufen. Hier gelangen Sie zum Beschlussprotokoll.

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