Am 13. Januar 2025 vernahm der Ausschuss zwei Zeuginnen, die mit Ermittlungen gegen Nordkreuz-Beteiligte befasst waren.
Der Ausschuss befragte zunächst eine Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft Schwerin, die das Ermittlungsverfahren gegen Marko G. u. a. wegen des Verdachts von Verstößen gegen das Waffen-/Kriegswaffenkontrollgesetz führte. Eine weitere Staatsanwältin schilderte die Ermittlungen aus ihrer Sicht als Pressesprecherin bzw. der Staatsschutzabteilung der Staatsanwaltschaft Schwerin.
In seiner 88. Sitzung am 24. Februar 2025 setzt der Ausschuss die Beweisaufnahme mit der Vernehmung eines weiteren Staatsanwaltes sowie der Generalstaatsanwältin des Landes Mecklenburg-Vorpommern fort.
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