Presse-Akkreditierung
Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern ist traditionell ein offenes Haus. Die Sitzungen des Landtages sowie alle sonstigen öffentlichen Gremiensitzungen und Veranstaltungen des Parlaments stehen Journalistinnen und Journalisten offen, die sich bei der Pressestelle des Landtages Mecklenburg-Vorpommern akkreditiert haben.
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Informationen zur Akkreditierung
Die Akkreditierung kann auf zwei Wegen erfolgen:
- Über die Jahresakkreditierung für Journalistinnen und Journalisten, die regelmäßig aus dem Schweriner Schloss berichten. Bitte Antrag auf Jahresakkreditierung unten ausfüllen und der Pressestelle übermitteln. Akkreditierte Journalistinnen und Journalisten erhalten einen Hausausweis mit Lichtbild, der mit Ablauf des Kalenderjahres ungültig wird und dann neu beantragt werden muss.
- Eine Tagesakkreditierung ohne Lichtbild für Journalistinnen und Journalisten, die gelegentliche Termine im Landtag Mecklenburg-Vorpommern wahrnehmen, bzw. für technische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von TV-Teams. Die Tagesakkreditierungen werden an der Pforte des Landtages auf Antrag vom Haussicherheitsdienst in Abstimmung mit der Pressestelle ausgegeben. Bitte Personalausweis mitbringen. Dieser muss am Eingang hinterlegt werden.
Für beide Akkreditierungen ist eine Kopie des bundeseinheitlichen Presseausweises vorzulegen. Akkreditierte Journalistinnen und Journalisten haben unter anderem Zugang zur Pressetribüne des Plenarsaals, der Abgeordnetenlobby und weiteren i.d.R. nicht öffentlich zugänglichen Bereichen des Landtages Mecklenburg-Vorpommern. Ohne Vorlage eines Presseausweises ist es lediglich möglich, Parlamentssitzungen oder auch öffentliche Anhörungen von der Besuchertribüne des Plenarsaals aus zu verfolgen. Dort sind jedoch weder Film- noch Fotoaufnahmen möglich.
Näheres regelt die Hausordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern.