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31. Sitzung des Rechtsausschusses - Öffentliche Anhörung zum Landesrichtergesetz

Symbolbild Rechtsausschuss © Landtag MV

Drucksache 8/1736

In der 31. Sitzung des Rechtsausschusses am 15. März 2023 unter der Leitung des Vorsitzenden Michael Noetzel fand eine Sachverständigenanhörung zum Gesetzentwurf statt.

Im Gesetzentwurf ging es zum einen um die Umsetzung des Bundesverwaltungsgerichtsurteils vom 7. Juli 2021, aufgrund dessen eine Anpassung des § 6 Landesrichtergesetz erforderlich wurde. Die geplante Gesetzesänderung des § 6 Landesrichtergesetz wurde auch von den Sachverständigen für notwendig erachtet, um eine den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügende Rechtsgrundlage für dienstliche Beurteilungen zu schaffen. Bemängelt wurde in diesem Zusammenhang allerdings, dass sich der Gesetzentwurf eng an dem Gerichtsurteil orientiere, der Landesgesetzgeber jedoch nicht gehindert sei, darüberhinausgehende Regelungen zu treffen, um so das Beurteilungswesen zu modernisieren.

Des Weiteren wurde von den Sachverständigen die Formulierung der Regelung zur Erstellung von Anlassbeurteilungen kritisiert. Diese „sind“ zu erstellen– hier sei ein Ermessen ausgeschlossen, was die bisherige Formulierung allerdings nahelegte. Daneben ging es um Regelungen zur Einführung von „Urlaub ohne Dienstbezüge“ und zur „Teilzeitbeschäftigung im Blockmodell“ – auch hier wurde von den Sachverständigen darauf hingewiesen, dass es sich vor dem Hintergrund des Artikels 97 GG um gebundene Ansprüche handele. Dass sich der Gesetzgeber der Schaffung von Regelungen zum Zugang zum Urlaub ohne Dienstbezüge und zu bestimmten Teilzeitmodellen annehme, sei insgesamt nachvollziehbar und grundsätzlich begrüßenswert.

Hinsichtlich der Regelung zur „Teilzeitbeschäftigung im Blockmodell“ beanstandeten die Sachverständigen außerdem, dass es bei der Tätigkeit von Richterinnen und Richtern um einen „regelmäßigen Dienst“ gehe und es sich nicht um normale Arbeitszeit handele.

Dokumente zur Anhörung

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