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Nachbericht der 95. Sitzung des Rechtsausschusses

Mitglieder des Rechtsausschusses © Danny Gohlke

95. Sitzung des Rechtsausschusses 

In der 95. Sitzung des Rechtsausschusses unter der Leitung des Vorsitzenden Michael Noetzel (Die Linke) berieten die Mitglieder zunächst über den Jahresbericht des Landesrechnungshofes 2026 (Teil 1) – Landesfinanzbericht 2026. Für den Rechtsausschuss von Bedeutung sind die Abschnitte über die Asservatenverwaltung und einige Digitalisierungsprojekte. Der Landesrechnungshof sieht im Rahmen der Asservatenverwaltung Verbesserungsbedarf bei der Sicherheit der Asservatenlagerung insbesondere bei Betäubungsmitteln. Auch das Verfahren zur Übergabe von Asservaten zwischen Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften müsse einheitlicher und transparenter werden. In Bezug auf die Digitalisierungsprojekte schlägt der Landesrechnungshof vor, bei dem alle fünf Jahre stattfindenden Austausch der Justizhardware neben dem fünf Jahres Zyklus auch Aspekte der Wirtschaftlichkeit zu betrachten. Dabei müsse auch der Verkauf von Hardware an Justizmitarbeiterinnen und Justizmitarbeiter klarer dokumentiert werden. Die Justizministerin Jacqueline Bernhardt nahm Stellung zu dieser Unterrichtung. Der Austausch der Justizhardware sei notwendig, da seit diesem Jahr der Justizbetrieb vollständig auf die E-Akte umgestellt wurde und daher unbedingt gewährleistet werden müsse, dass die gesamte Justizhardware stets einsatzbereit ist. Der Ausschuss entscheidet in der nächsten oder übernächsten Sitzung, eine mitberatene Stellungnahme zu erarbeiten.

Anschließend erarbeitete der Ausschuss eine mitberatene Stellungnahme für den Petitionsausschuss zum Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Gruppe der FDP (Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes und der Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern - Drucksache 8/6320). Der Ausschuss empfiehlt in den Gesetzentwurf und dessen Bekanntmachung die geschlechtergerechte Sprache aufzunehmen und empfiehlt die Annahme des im Übrigen unveränderten Gesetzes.

Abschließend erarbeitete der Rechtsausschuss eine Beschlussempfehlung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Vollzugsgesetze in Mecklenburg-Vorpommern - Drucksache 8/6169 -. Es lagen zahlreichen Änderungsanträge zum Gesetzentwurf vor. Fünf Änderungsanträge der Koalition zielten auf redaktionelle Anpassungen. Ein weiterer fraktionsübergreifender Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD, der CDU und der BÜNDNISGRÜNEN fügte dem Gesetzentwurf eine Regelung zum rückwirkenden Inkrafttreten hinzu, damit bereits ab Juni 2026 eine erhöhte Gefangenenvergütung ausgezahlt werden könne. 

In den abschließenden Ankündigungen wurde mehrheitlich beschlossen, dass am 27. Mai vorbehaltlich der Überweisung durch den Landtag die Anhörung zur Verfassungsänderung stattfinden wird.

Am Ende der Sitzung wurde Herr Sebastian Ehlers zu seiner Wahl zum Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Schwerin beglückwünscht. 

 

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