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Nachbericht zur 94. Sitzung des Rechtsausschusses

Mitglieder des Rechtsausschusses © Danny Gohlke

In der 94. Sitzung des Rechtsausschusses unter der Leitung des Vorsitzenden Michael Noetzel (Die Linke) berieten die Mitglieder zunächst den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes und der Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern - Drucksache 8/6320 -. Der Gesetzentwurf wurde zunächst von Thomas Krüger, als Vorsitzender des federführenden Petitionsausschusses vorgestellt. Der Gesetzentwurf solle das Petitionsverfahren zum Beispiel durch die Einführung einer sogenannten öffentlichen Petition realitätsnäher gestalten. Der Vorsitzende des Rechtsausschusses wies darauf hin, dass der Gesetzentwurf sprachlich Geschlechtergerechtigkeit berücksichtigen sollte und merkte an, dass dies Gegenstand der mitberatenden Stellungnahme des Rechtsausschusses sein könne. Der Ausschuss entschied, in der nächsten Sitzung eine mitberatende Stellungnahme zu erarbeiten.

Anschließend wertete der Ausschuss die in der letzten Sitzung stattgefundene Sachverständigenanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Vollzugsgesetze in Mecklenburg-Vorpommern - Drucksache 8/6169 – aus. Die Justizministerin Frau Bernhardt beantwortete die Fragen der Mitglieder. Der Ausschuss entschied, am 29. April eine Beschlussempfehlung zu erarbeiten.

Abschließend berichtete die Justizministerin Frau Bernhardt auf Antrag der Fraktion der AfD über einen „abgesagten“ Strafprozess am Amtsgericht Neubrandenburg am 18.02.2026.

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