In der öffentlichen 93. Sitzung des Rechtsausschusses unter der Leitung des Vorsitzenden Michael Noetzel (Die Linke) gaben Sachverständige Stellungnahmen zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Vollzugsgesetze in Mecklenburg-Vorpommern - Drucksache 8/6169 – ab. Dieser Gesetzentwurf besteht aus den Änderungen von sechs Gesetzen des Landes.
Matthias Nicolai, Vorsitzender des Bundes der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands Landesverband Mecklenburg, begrüßte den Gesetzentwurf und stimmte insbesondere den in den Einzelgesetzen einheitlichen Gliederungen und Definitionen zu, welche den Strafvollzug in der Praxis deutlich vereinfachen sollen. Die eingereichte Stellungnahme finden Sie hier (PDF - 74,6 KB).
Kay Gau, Dipl.-Psych. und Vertreter der Bundesarbeitsgemeinschaft der Ärzte und Psychologen in der Straffälligenhilfe, begrüßte den Gesetzentwurf und sah in dem Gesetzentwurf aus vollzugspsychologischer und vollzugsärztlicher Perspektive eine fundierte, an den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts orientierte und in der Vollzugspraxis umsetzbare Fortentwicklung des Rechtsrahmens. Die eingereichte Stellungnahme finden Sie hier (PDF - 218 KB).
Prof. em. Dr. Frieder Dünkel, Vorsitzender der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen Regionalgruppe Mecklenburg-Vorpommern, schätzte den Gesetzentwurf überwiegend positiv ein und kritisierte unter anderem das Fehlen der psychiatrischen Versorgung von Gefangenen außerhalb des Vollzugs. Außerdem müsse aus seiner Sicht die nichtmonetäre Komponente der Vergütung schon aus verfassungsrechtlichen und rechtsvergleichenden Gründen weiter erhöht werden: die Strafgefangenen sollten die Möglichkeit erhalten, durch ihre Arbeit eine höhere Strafreduzierung als einen Tag pro Monat der Tätigkeit zu erhalten. Die eingereichte Stellungnahme finden Sie hier (PDF - 714 KB).
Andrea Hanke, Leiterin der JVA Neustrelitz, begrüßte den Gesetzentwurf und stimmte insbesondere den einheitlichen Gliederungen und Definitionen in den Einzelgesetzen zu, welche den Strafvollzug in der Praxis deutlich vereinfachen sollten und den Erhalt der Arbeitspflicht für junge Gefangene. Die eingereichte Stellungnahme finden Sie hier (PDF - 94,7 KB).
Verina Speckin, Rechtsanwältin und Vorsitzende des Strafverteidigers und Strafverteidigerinnenvereins des Landes, begrüßte im Wesentlichen den Gesetzentwurf und stimmte insbesondere der Erneuerung der Besuchsregelungen zu. Kritisch sah sie die Möglichkeit der sofortigen Vollstreckung der Disziplinarmaßnahmen. Die eingereichte Stellungnahme finden Sie hier (PDF - 159 KB).
Kirstin Böcker, Leiterin der JVA Waldeck sowie Vorstandsmitglied der Bundesvereinigung der Anstaltsleiterinnen und Anstaltsleiter im Justizvollzug e.V., konnte an der Anhörung nicht teilnehmen, aber ihre eingereichte Stellungnahme finden Sie hier (PDF - 144 KB).
Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe e.V. hat eine unaufgeforderte Stellungnahme abgegeben, die Sie hier (PDF - 543 KB) finden.
Im Anschluss nahmen die Abgeordneten die Möglichkeit wahr, Nachfragen an die Sachverständigen zu stellen. Der Ausschuss wird nun weiter in den Arbeitskreisen beraten, um dann nach Auswertung der Anhörung eine Beschlussempfehlung für den Landtag zu erarbeiten.